Kreditrisiken
Die Überwachung der Kreditrisiken bei den Darlehensoperationen erstreckt sich auf den Zeitraum sowohl vor als auch nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags. Das Ziel besteht darin, von vornherein die Vergabe von Darlehen zu vermeiden, die keine solide Kreditgrundlage haben, und nach der Auszahlung zu gewährleisten, dass der Wert des Darlehensportfolios der EIB erhalten bleibt, weil alle ausstehenden Beträge vollständig und rechtzeitig gezahlt werden. Bei Treasury-Aktivitäten, Operationen mit Obligationen und mit Derivaten ist sicherzustellen, dass die erstklassige Qualität der Kontrahenten gewährleistet ist, keine bilateralen Limits überschritten werden und das Kreditrisiko bei diesen Transaktionen korrekt gemessen und gegebenenfalls angemessen abgedeckt wird.
Die Hauptabteilung Kreditrisiken gibt eine unabhängige Stellungnahme zu jedem Finanzierungsvorschlag ab, der dem Direktorium vorgelegt wird. Sie äußert Empfehlungen zur Darlehensstruktur und prüft, ob der Finanzierungsvorschlag mit den relevanten Kreditleitlinien übereinstimmt und die bilateralen Kontrahentenlimits sowie die Sektorlimits eingehalten werden. Sie macht außerdem Vorschläge für Maßnahmen zur Minderung des Kreditrisikos (wie zum Beispiel Vertragsklauseln), die in den endgültigen Finanzierungsvertrag aufzunehmen sind.
In einer eingehenden Analyse überprüft diese Hauptabteilung die Bonität des Darlehensnehmers oder gegebenenfalls des Bürgen unter Berücksichtigung der Laufzeit der Operation und der gesamten zur Verfügung stehenden Sicherheiten. Die Ergebnisse dieser Analyse werden anhand eines internen Darlehenseinstufungssystems und unter Verwendung der Expected loss-Methode quantifiziert. Dieses Klassifizierungssystem spielt eine Rolle sowohl als allgemeine Richtschnur für die Akzeptabilität einer Operation als auch für die Bestimmung der Höhe der dafür erforderlichen Rückstellungen.
Alle maßgeblichen Leitlinien für die Kreditrisikopolitik sind in einem Handbuch zusammengefasst und wurden von den zuständigen Organen genehmigt.