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    Die EIB verfolgt bei ihren Aktivitäten und Projekten eine Null-Toleranz-Politik, wenn es um Betrug, Korruption, heimliche Absprachen, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht. All dies sind „rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen“ gemäß der Betrugsbekämpfungspolitik der EIB.

    Ausschlusspolitik

    Unternehmen oder Einzelpersonen, die rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen begangen haben, werden für einen bestimmten Zeitraum von EIB-finanzierten Projekten und anderen Aktivitäten, an denen die EIB beteiligt ist, ausgeschlossen. Die Bestimmungen und Verfahren für den Ausschluss sind in der Ausschlusspolitik der EIB festgelegt. Über die Ausschlusspolitik wird die Betrugsbekämpfungspolitik der EIB durchgesetzt. Gleichzeitig schützt sie die finanziellen Interessen, die Integrität sowie den Ruf der Bank und der von ihr finanzierten Vorhaben.

    Verfahren, die auf der Grundlage der Ausschlusspolitik eingeleitet werden, durchlaufen einen dreistufigen Prüfungsprozess. In diesem Prozess wird festgestellt, ob die vorgelegten Beweise überzeugend dafür sprechen, dass sich das Unternehmen oder die Person rechtswidrig verhalten hat.

    Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die EIB an die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 über den Datenschutz. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Ausschlusspolitik der EIB.

    Unternehmen, die einem Ausschlussbeschluss unterliegen

    Die folgenden Unternehmen stehen derzeit auf der veröffentlichten Ausschlussliste der EIB oder haben eine Vergleichsvereinbarung mit der EIB geschlossen:

    Name Gründungsland Art des Beschlusses gültig von gültig bis Art des Verfahrens
    Shenzhen Clou Electronics Co., Ltd China Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 23.07.2021  22.07.2025  ermessensabhängig
    Henan Electric Power Transmission and Transformation Construction Co., Ltd China Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 14.03.2022  13.03.2026  ermessensabhängig
    Renaissance Travaux Publics Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022  26.06.2026  ermessensabhängig
    Société des Grands Travaux Internationaux Tunisie Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022  26.06.2026  ermessensabhängig
    EMA Côte d’Ivoire (EMA-CI) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022  26.06.2026  ermessensabhängig
    Entreprise Ivoirienne de Bâtiment et Hydraulique SARL (EIBH) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 07.03.2023  06.03.2028  ermessensabhängig
    Entreprise Ivoirienne de Travaux publics (EITP) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 04.04.2023  03.04.2028  ermessensabhängig
    Consortium d’Etude et Réalisation Bâtiment (COEREBCI) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 31.05.2023  30.05.2028  ermessensabhängig
    Litia SARL Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren 04.08.2023  03.08.2028  ermessensabhängig
    Société Nouvelle d’Electricité SNE Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 04.08.2023  03.08.2028  ermessensabhängig
    Agence d’Exécution des Travaux d’Intérêt Public (AGETIP)
    Öffentliche Erklärung
    Benin Ausschluss für die Dauer von 18 Monaten 20.4.2024  19.10.2025  Vergleich
    AGETIP EW
    Öffentliche Erklärung
    Demokratische Republik Kongo Bedingter Nichtausschluss für die Dauer von 18 Monaten 20.4.2024  19.10.2025  Vergleich