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    Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union zeigen, dass wir in ihrem Sinne handeln und ihnen Rechenschaft ablegen. Dazu halten wir uns an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ebenso wie an freiwillige Selbstverpflichtungen.

    Der Beschwerde- mechanismus im Überblick

    Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) besteht aus der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Unser Beschwerdemechanismus ist ein Instrument, mit dem die Öffentlichkeit von uns Rechenschaft verlangen kann.

    Beschwerden über Vergabeent- scheidungen

    Der EIB-Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden prüft die Position der Bank zu eingegangenen Beschwerden über die Auftragsvergabe für Bauarbeiten, Lieferungen und Beratungsleistungen bei Projekten, die die Bank finanziert.

    Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen

    Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) begegnet rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen mit einer Null-Toleranz-Politik – unabhängig davon, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank involviert sind oder ob das Fehlverhalten im Rahmen geförderter Projekte oder Aktivitäten stattfindet.

    Evaluierung

    Die unabhängige Evaluierungsfunktion in der EIB-Gruppe liefert Evidenz, wertvolle Informationen und Erkenntnisgewinne, die in die Aktivitäten der EIB-Gruppe einfließen. Die Gruppe kann damit ihre Arbeit kontinuierlich verbessern. So trägt die Evaluierungsfunktion zu einer Kultur des Lernens und der evidenzbasierten Entscheidungsfindung bei.

    Antrag auf interne Überprüfung

    Unter den Bedingungen der Århus-Verordnung können Umwelt-NGOs und Mitglieder der Öffentlichkeit aus Umweltgründen beantragen, dass die EIB eine interne Überprüfung ihrer Verwaltungsakte oder Unterlassungen vornimmt.