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Gemeinsam für Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundwert der Europäischen Investitionsbank. Wir fördern die Menschenrechte und finanzieren Projekte, die die Lebensqualität verbessern und für mehr Teilhabe und Chancengleichheit sorgen. Dabei arbeiten wir mit EU-Organisationen und anderen internationalen Finanzinstituten zusammen, um weltweit noch mehr Wirkung zu erzielen.

Wie wir arbeiten

Anders als andere Institutionen für Entwicklungsfinanzierung sind wir an die EU-Charta der Grundrechte gebunden. Außerdem orientieren wir uns bei den Menschenrechten an internationalen Gesetzen, Grundsätzen und Normen, wie etwa den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Wir haben verschiedene Leitlinien, Verfahren und Prozesse eingeführt, um bei unseren Investitionen die Menschenrechte konsequent zu schützen und zu fördern.

RAHMEN DER EIB-GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE NACHHALTIGKEIT

Die Umwelt- und Sozialleitlinien und die Umwelt- und Sozialstandards der EIB-Gruppe verlangen von unseren Projektträgern, dass sie die Menschenrechte in ihre Umwelt- und Sozialprüfung einbeziehen. Dazu gehören der Aufbau und die Pflege konstruktiver Beziehungen zu den vom Projekt betroffenen Gemeinschaften und Einzelpersonen. So wollen wir sicherstellen, dass deren Rechte, Ansichten, Interessen und Anliegen während des gesamten Projektzyklus berücksichtigt werden. Die Projektträger müssen den Zugang zu Informationen gewährleisten und dafür sorgen, dass diese rechtzeitig veröffentlicht und transparent verbreitet werden – ohne jegliche Diskriminierung.

RISIKEN UND FOLGEN PRÜFEN

Wir prüfen jedes unserer Projekte auf die Einhaltung der Menschenrechte. Dabei identifizieren wir Risiken und Folgen in allen Phasen – von der Vorprüfung bis zum Projektabschluss.

Je nach Ergebnis können wir vertragliche Verpflichtungen, Auszahlungsbedingungen oder andere Maßnahmen einführen, um die Menschenrechte zu stärken. Von unseren Finanzierungen ausgeschlossen sind Projekte, die:

  • persönliche Rechte und Freiheiten einschränken, wie beispielsweise Gefängnisse
  • zu Zwangsarbeit oder schädlicher Kinderarbeit führen
  • das Klonen von Tieren und Menschen zu reproduktiven Zwecken, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Herstellung von Tabakwaren oder Glücksspiel betreffen

Wir berichten transparent über unsere Prüfung der ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Projekte. Außerdem veröffentlichen wir für jedes Projekt die wichtigsten Dokumente zu Umwelt- und Sozialaspekten.

VERTEIDIGUNG VON MENSCHENRECHTEN UNTERSTÜTZEN

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Wer Menschenrechte verteidigt, gibt den Stimmlosen eine Stimme und riskiert dafür manchmal die eigene Freiheit oder sogar das eigene Leben. In vielen Ländern drohen den Verteidigern der Menschenrechte Einschüchterung und Repressalien von machthabenden Gruppen, um sie zum Schweigen zu bringen.

Die Zunahme der rechtlichen Verfahren gegen öffentliche Teilhabe und Organisationen der Zivilgesellschaft ist besorgniserregend. Für uns ist die Möglichkeit, zu Fragen unserer Tätigkeit eine andere Meinung zu äußern, eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Wir dulden keine Repressalien, Drohungen, Einschüchterungen, Belästigungen oder Gewalt gegen Verteidiger der Menschenrechte, Umweltaktivistinnen oder Vertreter indigener Völker, die ihre Meinung zu EIB-finanzierten Projekten äußern. Wir nehmen alle Vorwürfe zu Einschüchterung oder Repressalien ernst und gehen diesen gegebenenfalls nach.

DEN MENSCHEN ZUHÖREN

Für uns ist die umfassende Einbeziehung von Stakeholdern Eckpfeiler einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung. Beschwerden über ein Projekt können über den Beschwerdemechanismus der EIB eingereicht werden. Dieser greift Anliegen über ein Projekt oder eine Aktivität der EIB-Gruppe auf und garantiert den Menschen ihr Recht auf Gehör. Die Untersuchung eines Falles kann entweder durch eine Compliance-Prüfung oder ein Streitbeilegungsverfahren erfolgen.

Unsere Abteilung für Betrugsbekämpfung untersucht unabhängig Verdachtsmeldungen zu Betrug und Fehlverhalten, die von der EIB-Gruppe finanzierte Aktivitäten und/oder Mitglieder der Leitungsorgane oder Beschäftigte der EIB-Gruppe betreffen.

Was ist die Charta der Grundrechte?

In der Charta der Grundrechte sind persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte für Bürgerinnen und Bürger der EU gesetzlich verankert.

IM FOKUS

Einsatz für die Menschen

Wir haben bei den Menschenrechten schon große Fortschritte erzielt. Dennoch gibt es noch viel zu tun. Wir wissen, wie schwer es für unsere Kunden oft ist, die Menschenrechte zu schützen, vor allem in einem instabilen Umfeld. Deshalb arbeiten wir hart daran, die Wirkung ihrer und unserer eigenen Arbeit zu verbessern.

Nach einer breit angelegten Konsultation der Öffentlichkeit verabschiedete die EIB-Gruppe einen neuen Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Darin beschrieben wir erstmals, wie wir ökologische und soziale Herausforderungen angehen und uns für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Jetzt sind wir noch einen Schritt weiter gegangen und haben unseren Ansatz zu Menschenrechtsfragen veröffentlicht.

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