Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet über alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der EIB und den Mitgliedstaaten und beurteilt erforderlichenfalls die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Rats der Gouverneure und des Verwaltungsrats. Entsprechende Vertragsvereinbarungen vorausgesetzt, kann das Gericht auch bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der Bank und ihren Darlehensnehmern oder Geldgebern angerufen werden.