Jedes Jahr prüft ein Ausschuss des Europäischen Parlaments die Tätigkeit der EIB und stellt in einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, zu der der Präsident der EIB eingeladen wird, einen Bericht vor. Im Laufe des Jahres erfolgt ein regelmäßiger Meinungsaustausch zwischen dem Parlament und der EIB. Dies ermöglicht es dem Europäischen Parlament, die Tätigkeit der EIB bei seiner legislativen, haushaltsbezogenen und politischen Aufgaben zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist die EIB über die Anliegen und Prioritäten des Parlaments informiert.