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Das Kreditrisiko von Finanzierungen wird sowohl vor als auch nach der Kreditunterzeichnung überwacht. Ziel ist es, von vornherein die Vergabe von Krediten zu vermeiden, die keine solide Grundlage haben, und nach der Auszahlung sicherzustellen, dass der Wert des Kreditportfolios der EIB erhalten bleibt, weil alle ausstehenden Beträge vollständig und fristgerecht zurückgezahlt werden. Bei Treasury-Aktivitäten, Operationen mit Obligationen und mit Derivaten ist sicherzustellen, dass die Kontrahenten erstklassig sind, keine bilateralen Limite überschritten werden und das Kreditrisiko bei diesen Transaktionen korrekt gemessen und gegebenenfalls angemessen abgedeckt wird.

Die Hauptabteilung Kredit- und Klimarisiken gibt eine unabhängige Stellungnahme zu den Kredit- und Klimarisiken jedes Finanzierungsvorschlags ab, der dem Direktorium vorgelegt wird. Sie äußert Empfehlungen zur Darlehensstruktur und prüft, ob der Finanzierungsvorschlag mit den relevanten Kreditrisikoleitlinien übereinstimmt und die bilateralen Kontrahentenlimite sowie Sektorlimite eingehalten werden. Außerdem macht die Hauptabteilung Vorschläge zur Minderung des Kreditrisikos (z. B. Vertragsklauseln), die in den endgültigen Finanzierungsvertrag aufzunehmen sind.

Sie analysiert auch eingehend die Bonität des Darlehensnehmers und (gegebenenfalls) des Garantiegebers unter Berücksichtigung der Laufzeit der Operation und aller verfügbaren Sicherheiten. Die Ergebnisse dieser Analyse werden anhand eines internen Darlehenseinstufungssystems und unter Verwendung der Expected-Loss-Methode quantifiziert. Diese Darlehenseinstufung dient als allgemeine Richtschnur für die Akzeptabilität einer Operation und für die Bestimmung der Höhe der dafür erforderlichen Rückstellungen.

Alle internen Kreditrisikoleitlinien sind in einem Handbuch zusammengefasst und werden von den zuständigen Organen genehmigt.