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    Die unabhängigen externen Abschlussprüfer werden vom Prüfungsausschuss bestellt und berichten direkt an ihn. Der Prüfungsausschuss überprüft ihre Unabhängigkeit und ob möglicherweise Interessenkonflikte bestehen. Er stellt außerdem sicher, dass die Grundsätze der Bank in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen der externen Abschlussprüfer eingehalten werden.

    Nach Rücksprache mit dem Direktorium der EIB erklärte sich der Prüfungsausschuss 2012 damit einverstanden, KPMG, die zunächst für vier Jahre als externer Abschlussprüfer der EIB-Gruppe bestellt worden war, für weitere drei Jahre mit der Prüfung der Finanzausweise zu betrauen. Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit den Bestimmungen des 2008 abgeschlossenen internationalen Ausschreibungsverfahrens.

    2014 genehmigte der Prüfungsausschuss nach Rücksprache mit dem Direktorium der EIB die Verlängerung des Auftrags über die Abschlussprüfung, den die EIB-Gruppe an KPMG vergeben hatte, um ein weiteres Jahr bis 2016. 2015 wird ein Ausschreibungsverfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers der Bank für den Zeitraum ab 1. Januar 2017 eingeleitet.

    Gemäß der allgemeinen Politik der EIB ist es dem jeweils amtierenden Abschlussprüfer nicht gestattet, Prüfungen vorzunehmen, die über die in der Rahmenvereinbarung für die Prüfungstätgkeit festgelegten Bereiche hinausgehen. KPMG wurde in dem am 31. Dezember 2014 endenden Geschäftsjahr nicht mit der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen für die Bank beauftragt.