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Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist. Er prüft die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte und der Bücher der Bank.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Finanzausweise durch den Verwaltungsrat gibt der Prüfungsausschuss seine Erklärungen dazu ab. Die Berichte des Prüfungsausschusses über die Ergebnisse seiner Arbeit im vorangegangenen Jahr gehen dem Rat der Gouverneure zusammen mit dem Jahresbericht des Verwaltungsrats zu.

Stand der Angaben: 10.12.2024

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, die vom Rat der Gouverneure ernannt werden. Zusätzlich unterstützen drei Beobachterinnen/Beobachter den Ausschuss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten.

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