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Ethik- und Compliance-Ausschuss

Der Ethik- und Compliance-Ausschuss entscheidet über Interessenkonflikte von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats oder Direktoriums und gibt Stellungnahmen zu Interessenkonflikten von Mitgliedern oder Beobachterinnen/Beobachtern des Prüfungsausschusses ab.

Der Ausschuss gibt auch Stellungnahmen zu Ethikfragen ab, die Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Direktoriums betreffen und im jeweiligen Verhaltenskodex oder in anderen relevanten Bestimmungen geregelt sind.

Zusammensetzung

Der Ethik- und Compliance-Ausschuss setzt sich aus den vier dienstältesten Verwaltungsratsmitgliedern, die diese Aufgabe freiwillig übernehmen, sowie der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zusammen. Den Vorsitz des Ausschusses übernimmt das dienstälteste Verwaltungsratsmitglied turnusmäßig für die Dauer von drei Jahren.

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