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    Der Rat der Gouverneure setzt sich aus 27 Ministerinnen und Ministern zusammen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden; in der Regel sind es die Finanzministerinnen und -minister.

    Er erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Finanzausweise, entscheidet über Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union und beschließt Kapitalerhöhungen. Er ernennt außerdem die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses.

    Mehr über die Vergütung der Mitglieder der satzungsmäßigen Organe der EIB

    Zwei unabhängige Ausschüsse erstatten dem Rat der Gouverneure jährlich Bericht:

    Trifft Entscheidungen zu potenziellen Interessenkonflikten von amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Direktoriums sowie des Prüfungsausschusses und nimmt zu anderen Ethikfragen Stellung.

    Gibt nicht bindende Stellungnahmen dazu ab, ob Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet sind, die Aufgaben eines Mitglieds des Direktoriums oder eines ordentlichen Mitglieds oder einer Beobachterin oder eines Beobachters im Prüfungsausschuss wahrzunehmen.

     

    Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist.

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