Finnland
Der Rat der Gouverneure setzt sich aus 27 Ministerinnen und Ministern zusammen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden; in der Regel sind es die Finanzministerinnen und -minister.
Er erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Finanzausweise, entscheidet über Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union und beschließt Kapitalerhöhungen. Er ernennt außerdem die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses.
Mehr über die Vergütung der Mitglieder der satzungsmäßigen Organe der EIB
Zwei unabhängige Ausschüsse erstatten dem Rat der Gouverneure jährlich Bericht:
Trifft Entscheidungen zu potenziellen Interessenkonflikten von amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Direktoriums sowie des Prüfungsausschusses und nimmt zu anderen Ethikfragen Stellung.
Gibt nicht bindende Stellungnahmen dazu ab, ob Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet sind, die Aufgaben eines Mitglieds des Direktoriums oder eines ordentlichen Mitglieds oder einer Beobachterin oder eines Beobachters im Prüfungsausschuss wahrzunehmen.
Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist.
Vorsitz
Lyudmila
PETKOVA
Bulgarien
Mitglieder
Vincent
VAN
PETEGHEM
Belgien
Zbyněk
STANJURA
Tschechien
Morten
BØDSKOV
Dänemark
Jörg
KUKIES
Deutschland
Jürgen
LIGI
Estland
Jack
CHAMBERS
Irland
Konstantinos
HATZIDAKIS
Griechenland
Carlos
CUERPO
Spanien
Antoine
ARMAND
Frankreich
Marko
PRIMORAC
Kroatien
Giancarlo
GIORGETTI
Italien
Makis
KERAVNOS
Zypern
Arvils
AŠERADENS
Lettland
Gintarė
SKAISTĖ
Litauen
Gilles
ROTH
Luxemburg
Márton
NAGY
Ungarn
Clyde
CARUANA
Malta
Eelco
HEINEN
Niederlande
Magnus
BRUNNER
Österreich
Andrzej
DOMAŃSKI
Polen
Joaquim
MIRANDA
SARMENTO
Portugal
Marcel
BOLOȘ
Rumänien
Klemen
BOŠTJANČIČ
Slowenien
Ladislav
KAMENICKÝ
Slowakei
Elisabeth
SVANTESSON
Schweden