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Vergütung der Mitglieder der Leitungsorgane der EIB

Diese Seite gibt einen Überblick über die Vergütung der Mitglieder der Leitungsorgane der EIB. Informationen über die Gehälter und Zusatzleistungen für die Beschäftigten der EIB finden Sie in unserem Karrierebereich. Dort erfahren Sie, wie wir in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren.

Rat der Gouverneure

Die Mitglieder des Rates der Gouverneure sind Ministerinnen und Minister. Ihre Mitgliedschaft im Rat der Gouverneure zählt zu den Aufgaben, die das Ministeramt mit sich bringt. Die Mitglieder des Rates der Gouverneure erhalten folglich keine Vergütung von der EIB.

Verwaltungsrat

Die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder sowie die ordentlichen und die stellvertretenden Sachverständigen des Verwaltungsrats erhalten für ihre Teilnahme eine Vergütung von 600 Euro pro Sitzungstag sowie eine Aufenthaltskostenpauschale von 250 Euro pro Tag, sofern eine Übernachtung am Sitzungsort Luxemburg erforderlich ist. Die Bank erstattet außerdem die Reisekosten, die den Mitgliedern und Sachverständigen des Verwaltungsrats entstehen.

Direktorium

Entsprechend einer vom Rat der Gouverneure im Jahr 1958 festgelegten Regel erhält der Präsident der EIB das gleiche monatliche Gehalt wie der Präsident der Europäischen Kommission und die monatlichen Gehälter der Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank entsprechen denen der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 2016/300 des Rates). Der Präsident und die Vizepräsidenten der EIB erhalten keinen Bonus.

Prüfungsausschuss

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben keinen Anspruch auf eine Vergütung von der Bank. Für jede Sitzung des Prüfungsausschusses, an der sie als Mitglied oder Beobachter teilnehmen, erhalten sie eine tägliche Anwesenheitspauschale von 1 500 Euro. Darüber hinaus zahlt die Bank eine Aufenthaltskostenpauschale von 250 Euro pro Tag und erstattet die Reisekosten der einzelnen Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten keinen Bonus und werden nicht für die Vorbereitungszeiten zwischen den Sitzungen bezahlt.

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