Diese Seite gibt einen Überblick über die Vergütung der Mitglieder der Leitungsorgane der EIB. Informationen über die Gehälter und Zusatzleistungen für die Beschäftigten der EIB finden Sie in unserem Karrierebereich. Dort erfahren Sie, wie wir in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren.
Rat der Gouverneure
Die Mitglieder des Rates der Gouverneure sind Ministerinnen und Minister. Ihre Mitgliedschaft im Rat der Gouverneure zählt zu den Aufgaben, die das Ministeramt mit sich bringt. Die Mitglieder des Rates der Gouverneure erhalten folglich keine Vergütung von der EIB.
Verwaltungsrat
Die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder sowie die ordentlichen und die stellvertretenden Sachverständigen des Verwaltungsrats erhalten für ihre Teilnahme eine Vergütung von 600 Euro pro Sitzungstag sowie eine Aufenthaltskostenpauschale von 250 Euro pro Tag, sofern eine Übernachtung am Sitzungsort Luxemburg erforderlich ist. Die Bank erstattet außerdem die Reisekosten, die den Mitgliedern und Sachverständigen des Verwaltungsrats entstehen.
Direktorium
Entsprechend einer vom Rat der Gouverneure im Jahr 1958 festgelegten Regel erhält der Präsident der EIB das gleiche monatliche Gehalt wie der Präsident der Europäischen Kommission und die monatlichen Gehälter der Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank entsprechen denen der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 2016/300 des Rates). Der Präsident und die Vizepräsidenten der EIB erhalten keinen Bonus.
Prüfungsausschuss
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben keinen Anspruch auf eine Vergütung von der Bank. Für jede Sitzung des Prüfungsausschusses, an der sie als Mitglied oder Beobachter teilnehmen, erhalten sie eine tägliche Anwesenheitspauschale von 1 500 Euro. Darüber hinaus zahlt die Bank eine Aufenthaltskostenpauschale von 250 Euro pro Tag und erstattet die Reisekosten der einzelnen Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten keinen Bonus und werden nicht für die Vorbereitungszeiten zwischen den Sitzungen bezahlt.
Im Fokus
European Investment Bank Group Corporate Governance Report for 2023
The EIB Group report describes the EIB Group’s corporate governance practices, in place in 2023
Satzung und andere Vertragsbestimmungen
Diese Textsammlung enthält die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie verschiedene die EIB betreffende Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union (EUV), des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie der Protokolle Nr. 6, 7 und 28 zu diesen Verträgen.
Die Governance-Struktur der Europäischen Investitionsbank
Die Broschüre enthält Erläuterungen zu den Entscheidungsprozessen und dem Kontrollrahmen der EIB.