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Wer kann technische Hilfe erhalten?

Mit technischer Hilfe werden Darlehensnehmer der EIB unterstützt. Dazu gehören

  • die Regierungen der Partnerländer
  • öffentliche Versorgungseinrichtungen in den Bereichen Infrastruktur, Wasser, Energie usw.
  • Anbieter von Finanzdienstleistungen und private Projektträger.

Ausschreibungsverfahren

Maßnahmen im Bereich technische Hilfe müssen ausgeschrieben werden. An den Ausschreibungen können alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen. Wird die technische Hilfe ausschließlich von der Europäischen Kommission finanziert, beschränkt sich die Teilnahme auf natürliche oder juristische Personen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den Partnerländern der Region, für die die Finanzregelung gilt.

Für die Vergabe von Beratungsleistungen gelten je nach Auftraggeber der „Leitfaden der EIB für die interne Beschaffung und die Beschaffung technischer Hilfe“ oder der Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe. Wenn die EIB als öffentlicher Auftraggeber handelt, richtet sich die Auftragsvergabe nach dem Leitfaden der EIB für die interne Beschaffung und die Beschaffung technischer Hilfe. Wenn die EIB die Auswahl und die Beauftragung des Beraters an einen Projektträger überträgt, gelten die Bestimmungen des Leitfadens der EIB für die Auftragsvergabe. In diesem Fall sind üblicherweise die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften maßgebend, sofern sie mit den Regeln und Grundsätzen des Leitfadens der EIB für die Auftragsvergabe übereinstimmen.

Wichtige Publikationen

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