Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank
Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank