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Die Europäische Investitionsbank (EIB) dankt allen Teilnehmern für ihr großes Interesse und die konstruktiven Gespräche, die am 5. Februar 2018 anlässlich des siebten jährlichen Seminars mit Mitgliedern des EIB-Verwaltungsrats für Vertreter der Zivilgesellschaft in Luxemburg stattgefunden haben.

Dieses Seminar ist ein wichtiges Instrument der Bank, um Anspruchsgruppen einzubeziehen, und zugleich das einzige Forum, in dem sich der Verwaltungsrat mit externen Anspruchsgruppen austauscht. Es bot auch die Gelegenheit für informelle und konstruktive Treffen von Vertretern der Zivilgesellschaft mit den Dienststellen der Bank

Anwesend war eine breit gefächerte Mischung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die die unterschiedlichsten Ausrichtungen vertraten: Internationale und regionale Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen sowie Gewerkschaften nahmen an der Veranstaltung teil.

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Dieses Jahr ging dem Seminar eine Nebenveranstaltung voraus, die die Trans-Adria-Pipeline – Teil des Südlichen Gaskorridors – zum Thema hatte. Hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der EIB beteiligten sich an einer umfassenden und aufschlussreichen Diskussion mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Anwesend waren auch Mitglieder des Verwaltungsrats und des Direktoriums der EIB.

Eröffnet wurde das Seminar von Vizepräsident Alexander Stubb. Im Anschluss daran gaben der Generalsekretär der Bank sowie mehrere Direktoren mit Generalvollmacht einen Überblick über die seit dem letzten Treffen erzielten Ergebnisse sowie über die vorrangigen Ziele für das laufende Jahr. 2018 will die Bank die Zivilgesellschaft in die Aktualisierung ihrer Politik im Zusammenhang mit sich nicht regelkonform verhaltenden Hoheitsgebieten (NCJ-Politik) einbinden. Sie kündigte auch eine Überprüfung ihrer Finanzierungskriterien für Energieprojekte an, die 2019 abgeschlossen sein soll.

Anschließend wurden die Teilnehmer in der ersten Sitzung zu einem Spezialthema gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen, die zum Übergang zu emissionsarmen Städten beitragen. Impulsredner wiesen auf die Notwendigkeit hin, bei der innovativen Stadtplanung auch Energieeffizienzmaßnahmen zu berücksichtigen, damit bei der nachhaltigen Stadtentwicklung wirklich alle Bevölkerungsgruppen einbezogen werden. Der Hauptpunkt, der sich im Zuge der Diskussion herauskristallisierte, betraf die Tatsache, dass Partnerschaften erforderlich sind, um die verschiedenen Aspekte umfassend zu behandeln. Die Vertreter der Zivilgesellschaften hatten aufrichtiges Interesse an der Rolle der EIB, die nicht nur Finanzierungen zur Verfügung stellt, sondern auch technische Hilfe leistet.

Die zweite themenbezogene Sitzung befasste sich mit einer weiteren dringenden Herausforderung: der Geschlechtergleichstellung in unseren Projekten. In der Diskussion wurden die verschiedenen Wege behandelt, um bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben die Rechte der Frauen zu schützen und Frauen stärker ins Wirtschaftsleben einzubeziehen. Es wurden zahlreiche Vorschläge erörtert, und einige davon könnten in die erste Phase des Gender-Aktionsplans der EIB einfließen. Dieser Aktionsplan zielt darauf ab, die Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zum wirtschaftlichen Empowerment von Frauen aus dem Jahr 2016 bei den einzelnen Finanzierungen und Projekten anzuwenden. Dazu gehört, dass die EIB nun möglicherweise eine Voreiterrolle bei der Gleichstellung der Geschlechter übernehmen kann – und zwar nicht nur in der EU, sondern auch in Drittländern. Sie wird sich dabei ehrgeizige Ziele setzen und von den Erfahrungen ausgehen, die vergleichbare Institutionen, die diese Grundsätze bereits länger anwenden, bis jetzt gesammelt haben. Ebenso wie in der vorhergehenden Sitzung wird vorgeschlagen, Partnerschaften aufzubauen, um von den Erfahren und dem Fachwissen anderer Anspruchsgruppen zu profitieren.

Am Ende des Seminars befassten sich viele Mitglieder des Verwaltungsrats mit den Anregungen der Vertreter der Zivilgesellschaft und antworteten auf ihre zahlreichen Fragen. Die Diskussionen betrafen sowohl spezielle Projekte wie etwa die Trans-Adria-Pipeline und das Wasserkraftwerk am Fluss Nenskra als auch strategische Fragen wie etwa die laufende Überprüfung des Beschwerdeverfahrens der EIB und die Aktualisierung der Politik der EIB im Zusammenhang mit sich nicht regelkonform verhaltenden Hoheitsgebieten (NCJ-Politik) sowie der Finanzierungspolitik der EIB im Energiesektor. Der Verwaltungsrat informierte auch über seine Funktion und seine Zuständigkeiten und stellte fest, dass diese Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft sehr wichtig sind.

Rückmeldungen zu all diesen Themen und zu zahlreichen weiteren werden – ebenso wie in diesem Jahr – auf dem nächsten Seminar des Verwaltungsrat mit Vertretern der Zivilgesellschaft erfolgen, das Anfang 2019 stattfinden wird.