Die Europäische Investitionsbank veranstaltete am 20. März 2013 einen Workshop, um die Überarbeitung der Betrugsbekämpfungspolitik und der Untersuchungsverfahren der EIB zu präsentieren und zu diskutieren. Diese Politik dient dazu, verbotene Handlung (Korruption, Betrug, wettbewerbsgefährdende Absprachen, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) im Rahmen der Tätigkeit und von Operationen der EIB mit Hilfe vorbeugender und abschreckender Maßnahmen zu bekämpfen.
5
Feb
2025
Verwaltungsratssitzung Nr. 579
Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank: