Am 4. Dezember 2014 schloss die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, mit dem Königreich Bhutan eine Rahmenvereinbarung, die es der Bank ermöglichen wird, ihre Finanzierungstätigkeit in dem Land aufzunehmen.
Die Vereinbarung wurde von dem für die Tätigkeit der Bank in Asien zuständigen EIB-Vizepräsidenten Román Escolano und von Lyonpo Namgay Dorji, dem Finanzminister des Königreichs Bhutan, in Thimphu, der Hauptstadt Bhutans, unterzeichnet.
Die EIB ist die Einrichtung der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der EU. Die Bank vergibt langfristige Finanzierungen für tragfähige Vorhaben, die den Zielen der EU entsprechen. In Ländern außerhalb der EU, die Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen mit der EU oder ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, unterstützt die Bank Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
In Asien hat die Europäische Investitionsbank bisher Rahmenvereinbarungen mit Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Jemen, Kambodscha, Laos, den Malediven, der Mongolei, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam unterzeichnet.
Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung stellt den ersten Schritt der EIB zur Förderung von Entwicklungsvorhaben in Bhutan dar. Die EIB arbeitet eng mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammen, um das Erreichen der politischen Ziele der EU in dem Land zu unterstützen. Bei der Suche nach nachhaltigen Investitionen haben das Königreich Bhutan und die EIB bereits potenzielle Projekte in dem Land – namentlich in den Bereichen Energie- und Wasserinfrastruktur – diskutiert.
In Asien ist die EIB seit 1993 tätig. Grundlage dafür sind die Finanzierungsmandate, die ihr vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament erteilt werden. Seither unterzeichnete die Bank der EU in der Region Verträge im Umfang von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Am 1. Juli 2014 trat das neue Mandat für Finanzierungen außerhalb der EU im Zeitraum 2014-2020 in Kraft. Ein Teil der Mittel im Rahmen des laufenden Mandats ist für Asien bestimmt. Die EIB kann somit Vorhaben finanzieren, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder zur Entwicklung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Infrastruktur beitragen. Des Weiteren kann sie im Rahmen der Klima- und Umweltfazilität und der Fazilität für strategische Projekte auch auf eigene Mittel zurückgreifen, um auf selektiver Basis einschlägige Projekte zu finanzieren.