Diese Publikation ist zur Information und Dokumentation verfügbar und nicht auf dem neuesten Stand.
Beschreibung
Mit ihrer Absichtserklärung wollten die EIB und der Europäische Bürgerbeauftragte einen besseren Schutz Dritter gegen mögliche Missstände bei den Aktivitäten der EIB-Gruppe erreichen. Ziel der Absichtserklärung war es, die Effizienz und Effektivität der Nachforschungen des Europäischen Bürgerbeauftragten zu möglichen Missständen sicherzustellen. Sie sollte ferner verständlich darlegen, welche Rolle der Europäische Bürgerbeauftragte bei Vorgängen hat, die die Aktivitäten der EIB betreffen.
Die Absichtserklärung zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und der Europäischen Investitionsbank (EIB) war von 2008 bis 2023 in Kraft. Sie sollte unter anderem sicherstellen, dass sich von EIB-Aktivitäten Betroffene mit Wohnsitz außerhalb der EU bei Bedarf an den Bürgerbeauftragten wenden können. Außerdem regelte sie die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten des Bürgerbeauftragten und der EIB. Laut einem Schreiben des Bürgerbeauftragten ist diese förmliche Regelung zwischen den beiden Institutionen nicht mehr erforderlich. Das Büro des Bürgerbeauftragten wird auch künftig Beschwerden Betroffener mit Wohnsitz außerhalb der EU nachgehen, wenn Grund dazu besteht. Beschwerden, die die Bank betreffen, werden so behandelt wie vergleichbare Beschwerden von anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Dies gilt auch für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten. Hier können sich Beschwerdeführende an den Bürgerbeauftragten wenden, nachdem sie eine ausdrückliche oder stillschweigende bestätigende Entscheidung erhalten haben.