Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Agence française de développement (AfD) und die KfW Entwicklungsbank (KfW) haben heute in Luxemburg eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in den Mittelmeer-Partnerländern und den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans betrifft, in denen sie tätig sind. Mit diesem Abkommen wird eine langjährige Zusammenarbeit fortgesetzt, die auf gemeinsamen Zielsetzungen beruht. Es stellt auch eine wichtige Etappe in der von der EIB in den letzten Monaten unterstützten Politik der Partnerschaft dar, mit der auf der Grundlage eines sowohl formalen als auch pragmatischen Rahmens die Bemühungen aller europäischer Akteure, die auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe tätig sind, gebündelt werden sollen.
Fast die Hälfte der für die Unterstützung armer oder aufstrebender Länder bestimmten Mittel stammen von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, die somit den weltweit größten Beitrag zur Entwicklungshilfe leisten. Allerdings wird die europäische Hilfe allzu oft nur in Form von betragsmäßig kleinen Zuwendungen für eine Unzahl verschiedener Vorhaben gewährt, weswegen ihr Bekanntheitsgrad nicht in Einklang mit den unternommenen Anstrengungen steht. Aus diesem Grund hat Europa auf den internationalen Foren, auf denen die großen Ausrichtungen im Kampf gegen die Armut und bei der Entwicklungshilfe festgelegt werden, nicht die ihm zukommende Bedeutung.
Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die EIB, die AfD und die KfW, ihre Ressourcen und ihr jeweiliges Know-how rationeller zu nutzen. Konkret bedeutet das, dass die drei Institutionen verstärkt auf Kofinanzierungen zurückgreifen und ihre Mittel sowohl bei der Prüfung als auch bei der Überwachung der Projekte gemeinsam einsetzen werden. Auch ihre Dienststellen werden gemeinsam genutzt werden, wobei hier beispielsweise auf ihr Netz von Außenbüros zu verweisen ist. Sie werden darüber hinaus den Informationsaustausch verbessern und die Abstimmung bei den verschiedenen problematischen Bereichen der Entwicklungshilfe intensivieren. Schließlich werden sie auch den Personalaustausch fördern. In dieser Hinsicht ist dieses Abkommen auch Ausdruck des gegenseitigen Respekts für die von den jeweiligen Institutionen geleistete Arbeit.
An diesem Abkommen können sich alle europäischen Institutionen, die in diesem Bereich tätig sind, beteiligen, wenn dies ihrem Wunsch entspricht. Es handelt sich hier um eine freiwillige Maßnahme, die auf größere Synergien zwischen den öffentlichen Entwicklungshilfeinstitutionen abzielt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Organisationen eine solche Vorgehensweise ihren Anteilseignern bzw. Auftraggebern und – durch sie – den europäischen Steuerzahlern schuldig sind. Auch die Partnerländer, die von ihren Interventionen profitieren, können zu Recht einen solchen Schritt erwarten, um die geleistete Hilfe wirkungsvoller zu gestalten und ihre Inanspruchnahme möglichst zu vereinfachen. Der von der EIB im November organisierte Workshop über die Harmonisierung der Auftragsvergabeverfahren im Mittelmeerraum, an dem die AfD und die KfW aktiv teilgenommen haben, ist ebenfalls bereits dieser neuen Ausrichtung zuzurechnen.
Durch die Teilung und Koordinierung der Verantwortung und Zuständigkeiten setzten die EIB und ihre wichtigen bilateralen Partner hier und heute einen wichtigen zusätzlichen Schritt hin zu einem neuen europäischen Entwicklungshilfesystem, das stärker und anerkannter als bisher sein wird.