Die EIB hat einen Vertrag über ein Darlehen unterzeichnet, das kleinen und mittleren kapverdischen Unternehmen zugute kommen wird. Der Finanzierungsvertrag über insgesamt 8 Mio EUR (somit umgerechnet 890 Mio CVE) wurde mit dem Banco Interatlântico bzw. dem Banco Comercial do Atlântico unterzeichnet. Mit diesem Globaldarlehen (Kreditlinie) soll die Durchführung von Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Bereichen Industrie, Agroindustrie, Fremdenverkehr und damit verbundene Dienstleistungen sowie im Bildungs- und im Gesundheitssektor in Kap Verde ermöglicht werden. Die Mittel werden im Rahmen eines Globaldarlehens zur Verfügung gestellt, das die EIB, die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, auf der Grundlage der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou gewährt hat und das die zweite Kreditlinie zugunsten des kapverdischen Finanzsektors darstellt.
Der Darlehensvertrag wurde vom Banco Interatlântico und vom Banco Comercial do Atlântico nacheinander unterzeichnet. Zusätzlich zu den beiden derzeitigen Partnern wird zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls auf weitere qualifizierte zwischengeschaltete Institute zurückgegriffen werden.
Die Mittel werden diesen Banken in der Reihenfolge des Eingangs der Finanzierungsanträge zur Verfügung gestellt. Dieses System soll den Wettbewerb zwischen den beteiligten Instituten ankurbeln. Die Zusammenarbeit mit mehreren zwischengeschalteten Instituten erhöht die Chancen, dass die von der Bank ermöglichten günstigen Finanzierungskonditionen auch tatsächlich an die Endbegünstigten weitergegeben werden.
Bei dieser Operation handelt es sich um das zweite Globaldarlehen in Kap Verde. Es knüpft an den großen Erfolg des ersten Globaldarlehens von 5 Mio EUR an, das im Juni 2003 im Rahmen des Vierten Abkommens von Cotonou bereitgestellt worden war.
Mit dieser Finanzierung werden zwei verschiedene Ziele verfolgt. Einerseits soll durch die Finanzierung von Vorhaben der private Sektor in Kap Verde unterstützt werden, dem auf diese Weise langfristige Mittel in Euro zufließen, und andererseits soll die Entwicklung des Finanzsektor gefördert werden.
Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet, um Investitionsvorhaben zu finanzieren, die zur Erreichung der großen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Sie unterstützt zudem die Umsetzung der Politik der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der Union abgeschlossen haben. Derzeit werden die Darlehen, die die EIB in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) gewährt, im Rahmen der Investitionsfazilität bereitgestellt, die auf der Grundlage des im Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EU-Partnerschaftsabkommens eingerichtet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou steht im Zeitraum 2002-2006 Finanzhilfe im Betrag von insgesamt etwa 15 Mrd EUR zur Verfügung, wobei auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten 11,3 Mrd EUR, auf die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität 2 Mrd EUR und auf von der EIB aus eigenen Mitteln gewährte Darlehen maximal 1,7 Mrd EUR entfallen. Die Investitionsfazilität ist als revolvierender Fonds konzipiert (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Operationen verwendet), dessen Ziel darin besteht, in technischer, ökologischer, finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht tragfähige Projekte zu unterstützen, die vom privaten Sektor oder von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Grundsätzen geführt werden, durchgeführt werden.