Am 6. September 2006 haben Luc Frieden, der luxemburgische Minister für das Staatsvermögen und den Haushalt, und Philippe Maystadt, der Präsident der Europäischen Investitionsbank, ein Kooperationsabkommen im Bereich Mikrofinanzierungen unterzeichnet. Dieses Memorandum of Understanding ermöglicht es beiden Parteien, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut sehr konkret zu bündeln.
Bei Mikrofinanzierungen handelt es sich um die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen geringen Umfangs wie beispielsweise von Spar-, Kredit- und Versicherungsprodukten oder sonstigen einfachen Finanzdienstleistungen für einkommensschwache Personen, die vom traditionellen Bankensystem ausgeschlossen sind. Diese einfachen Finanzdienstleistungen erlauben ihren Empfängern die Wahrnehmung von Aktivitäten, die ihnen tägliche Einnahmen, die Durchführung produktiver Vorhaben oder die Bildung von Reserven ermöglichen, um sich gegen die Unwägbarkeiten des Lebens zu schützen. Mikrofinanzierungen sind von der internationalen Gemeinschaft als ein entwicklungsförderndes Instrument mit beispielhafter Wirksamkeit anerkannt und stellen ein wichtiges Element der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der luxemburgischen Regierung dar.
Im Rahmen des Abkommens von Cotonou unterstützt die Europäische Investitionsbank aktiv den Mikrofinanzsektor sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans. Sie übernimmt unter anderem Beteiligungen an Portfoliounternehmen, deren Ziel die Gründung oder Entwicklung von Mikrofinanzinstituten ist, die als formelle oder halbformelle Intermediäre vor Ort Finanzdienstleistungen für Kleinst- oder kleine Unternehmen anbieten. Diese Beteiligungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Entwicklung des privaten Sektors und des Wirtschaftswachstums im Allgemeinen. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Investments und Unterstützung der Mikrofinanzinstitute auf ihrem Weg zu kommerzieller und finanzieller Autonomie ist es jedoch unerlässlich, parallel zu diesen Beteiligungen Mittel für technische Hilfe und Schulungen bereitzustellen.
Für derartige Projekte im Bereich der technischen Hilfe stellt das Finanzministerium jährlich Finanzierungsmittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung. Ziel der meisten dieser Projekte ist es, die Mikrofinanzinstitute in den Bereichen Buchhaltung, Verwaltung, Risikomanagement oder ordnungsgemäße Leitung und Kontrolle wirksam zu unterstützen.
Das Abkommen sieht vor, dass die EIB über ihre Vertretung in den Verwaltungsräten der von ihr unterstützten Investitionsfonds die technische Hilfe betreffenden Vorhaben identifiziert, die für eine Finanzierung in Betracht kommen. Auf Empfehlung der EIB und nach Prüfung wird das Ministerium der Finanzen anschließend das Projekt direkt finanzieren. Die Überwachung und die Bewertung werden gemeinsam erfolgen.