Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat mit der Société de Crédit et de Développement de l’Océanie (Socredo) ein Globaldarlehen über 5 Mio EUR mit Zinsvergütungen unterzeichnet. Dieser Betrag wird an Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz und erneuerbare Energien weitergeleitet werden.
Die Socredo wird der EIB Teilfinanzierungsanträge für die Mitfinanzierung der für Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz und erneuerbare Energien gewährten Investitionsdarlehen vorlegen.
Um für eine Finanzierung der EIB in Betracht zu kommen, müssen potenzielle Vorhaben bestimmten Förderkriterien entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des für die Umwelt durch das Vorhaben erbrachten Nutzens, den Vergleich mit alternativen Investitionen, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und des EU-Rechts.
Es ist dies die sechste Operation mit der Socredo, die bisher EIB-Mittel im Gegenwert von 22,4 Mio EUR zur Unterstützung von Investitionsvorhaben lokaler KMU weitergeleitet hat. Die EIB arbeitet seit mehr als 25 Jahren erfolgreich mit der Socredo zusammen. Zum ersten Mal führen sie jedoch gemeinsam eine Operation durch, die ausschließlich auf die Bereiche Umweltschutz und erneuerbare Energien abzielt.
Das Vorhaben steht in Einklang mit den Zielen der Investitionsfazilität, die einerseits auf die Entwicklung und die Stärkung des Finanzsektors und andererseits auf die Entwicklung der Privatwirtschaft, und zwar insbesondere von KMU und des Umweltsektors, abzielt. Die Operation entspricht außerdem den Zielen der Bank hinsichtlich der Finanzierung von erneuerbaren Energien und der Strategie der Kommission für die Inseln im Pazifik, die als zentrales „blau-grünes" Thema eine auf Umweltschutz und erneuerbare Energien ausgerichtete Zusammenarbeit vorschlägt.
Allgemeine Informationen
Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zum Erreichen der vorrangigen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Sie beteiligt sich an der Umsetzung der EU-Politik für Zusammenarbeit mit Drittländern, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben.
Seit 1963 ist die Europäische Investitionsbank außerdem ein aktiver Partner der Entwicklung zahlreicher Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP). Die EIB-Operationen sind eine Komponente der Finanzhilfe, die diesen Ländern von der EU im Rahmen des im Jahr 2000 von der Union und den AKP-Staaten unterzeichneten Partnerschaftsabkommens von Cotonou gewährt wird. Sie tragen zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und zur Armutsbekämpfung bei. Neben den Darlehen, die sie aus ihren eigenen Mitteln gewährt, verwaltet die EIB die Investitionsfazilität (IF), einen von den EU-Mitgliedstaaten finanzierten revolvierenden Fonds. Die IF bietet verschiedene Finanzierungsinstrumente mit Risikoteilung zur Unterstützung von Investitionsvorhaben in den meisten Wirtschaftsbereichen. Im Jahr 2006 beliefen sich die Finanzierungen der EIB in den AKP-Staaten auf 745 Mio EUR.
Im Rahmen einer besonderen finanziellen Unterstützung der Überseeischen Länder und Gebiete durch die Bank beinhaltet der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001 – ein Beschluss, der an das Partnerschaftsabkommen von Cotonou anknüpft – unter anderem die Einrichtung einer Investitionsfazilität über 20 Mio EUR zur Förderung kommerziell tragfähiger Unternehmen in erster Linie aus der Privatwirtschaft.
Genau wie die Investitionsfazilität im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist die ÜLG-Investitionsfazilität ein revolvierender Fonds mit dem Ziel, in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Projekte privater oder nach kommerziellen Gesichtspunkten betriebener öffentlicher Unternehmen zu unterstützen.