Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt 25 Millionen Euro für die Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Aserbaidschan zur Verfügung. Das erste EIB-Darlehen in dem Land wird über die AccessBank geleitet, dem führenden Anbieter von Finanzierungsmitteln für KMU in Aserbeidschan.
Die Operation fördert die Entwicklung des privaten Sektors und soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung beitragen.
„KMU bilden das Rückgrat der Wirtschaft und sind ein Finanzierungsschwerpunkt der EIB. Es liegt daher auf der Hand, dass unser erstes Darlehen in Aserbaidschan für diese Zielgruppe bestimmt ist,“ erklärte EIB-Vizepräsident Wilhelm Molterer, der den Finanzierungsvertrag gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der AccessBank Michael Hoffmann unterzeichnet hat. „Wir schätzen die Professionalität der AccessBank und sind davon überzeugt, dass sie ein ausgezeichneter Partner für die EIB in Aserbaidschan ist,“ fügte er hinzu.
Michael Hoffmann sagte: „Dies ist ein sehr wichtiges Projekt für die AccessBank. Wir begrüßen es sehr, dass die EIB der AccessBank dieses umfangreiche Darlehen für KMU zur Verfügung stellt. Gleichzeitig sind wir stolz darauf, dass eine so renommierte Institution wie die EIB uns als Partnerinstitut für ihre erste Finanzierung in Aserbaidschan ausgewählt hat. Die Mittel tragen wesentlich dazu bei, dass die AccessBank ihre Finanzierungstätigkeit zugunsten von KMU aufrechterhalten und verstärken kann. Sie treibt damit das dynamische Wachstum des KMU-Sektors in Aserbaidschan voran.“
Die Bereitstellung des Darlehens steht in Einklang mit den Zielen des Mandats der EIB für Finanzierungen außerhalb der EU, das auf die Förderung des privaten Sektors - insbesondere des KMU-Sektors - und die Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur sowie auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist. Das Rahmenabkommen zwischen der EIB und der Republik Aserbaidschan ist am 15. Januar 2014 in Kraft getreten. Dies war die Voraussetzung dafür, dass die EIB in diesem Land tätig werden konnte.