Der Lenkungsrat des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) hat, wie in der Verordnung über die Errichtung des EFSI vorgesehen, acht neue Mitglieder für den Investitionsausschuss des EFSI ausgewählt. Der Ausschuss wird seine Arbeit am 1. August 2017 aufnehmen.
Dem Investitionsausschuss unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Direktors Wilhelm Molterer gehören unabhängige Experten aus acht EU-Ländern an. Alle Mitglieder zeichnen sich durch umfassende Markterfahrung im Bereich Projektstrukturierung und Projektfinanzierung aus und verfügen über ein hohes Maß an mikro- und makroökonomischer Fachkenntnis in einem oder mehreren Kernbereichen des EFSI. Dazu zählen beispielsweise Forschung und Innovation, Verkehr, erneuerbare Energien sowie Bildungs- und Gesundheitswesen. Auf der Grundlage eines offenen und transparenten, im Amtsblatt der EU veröffentlichten Auswahlverfahrens, wurden folgende Ausschussmitglieder für eine Amtszeit von 18 Monaten ernannt:
- Bajnai (Ungarn)
- Thierry Déau (Frankreich)
- Dalia Dubovske (Litauen)
- Vicky D. Kefalas (Griechenland)
- Andrea Kodrin (Slowenien)
- Fabio Pammolli (Italien)
- Nieves Rodriguez Varela (Spanien)
- Manfred Schepers (Niederlande)
„Ich freue mich, dass der Lenkungsrat acht ausgezeichnete Fachleute für diese wichtige Aufgabe ausgewählt hat“, erklärte Werner Hoyer, der Präsident der EIB-Gruppe. „Der Investitionsausschuss genehmigt die Bereitstellung der EU-Haushaltsgarantie für EIB-Projekte oder lehnt sie ab. Er ist somit von großer Bedeutung für den Erfolg des EFSI. Bislang wurden 240 Operationen im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ genehmigt. Ich möchte den bisherigen Mitgliedern des Investitionsausschusses danken, die von Januar 2016 bis Juli 2017 zu diesem Erfolg beigetragen haben.“
Sämtliche Projekte, die im Rahmen des EFSI finanziert werden, müssen zusätzlich zur Prüfung durch den Investitionsausschuss, der seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fasst, das Standardverfahren der EIB für die Projektprüfung durchlaufen. Die Projekte müssen technisch und wirtschaftlich solide sein, in einen der förderfähigen Bereiche fallen, die für den Investitionsplan für Europa festgelegt wurden, und abschließend vom Verwaltungsrat der EIB genehmigt werden.