- Die EIB war zu keinem Zeitpunkt über die Abschalteinrichtung informiert und hätte das Darlehen nicht gewährt, wenn sie informiert gewesen wäre, so der Bericht.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat heute eine ausführliche Zusammenfassung des Untersuchungsberichts des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) über die mutmaßliche Zweckentfremdung eines EIB-Darlehens durch die Volkswagen AG veröffentlicht. Damit entspricht sie der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe und dem großen öffentlichen Interesse an diesem außergewöhnlichen Fall.
Die Zusammenfassung enthält alle für die Öffentlichkeit relevanten Informationen sowie Auszüge aus dem Bericht und liefert damit einen aussagekräftigen Überblick über die OLAF-Untersuchung. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht eine Software, mit der die Volkswagen AG die Emissionsstandards für Luftschadstoffe bei Dieselfahrzeugen umging. Der VW-Abgasskandal begann 2015, als die US-Umweltbehörde rechtliche Schritte gegen den Autobauer einleitete. Im Bericht des OLAF heißt es: „Die Untersuchung ergab, dass VW die EIB über die Darlehenslaufzeit vom 24. Februar 2009 bis zum 24. Februar 2014 zu keinem Zeitpunkt darüber informiert hat, mit dem EIB-Darlehen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu finanzieren, die mit dem kontinuierlichen Einbau dieser ‚Abschalteinrichtung‘ in den EA 189-Motor in Zusammenhang standen.“ Ferner stellt der Bericht fest, dass VW diese Informationen der EIB hätte übermitteln müssen und die EIB das Darlehen nicht gewährt oder die vollständige Rückzahlung verlangt hätte, wenn sie informiert gewesen wäre.
Das OLAF leitete die Untersuchung im November 2015 ein. Dabei ging es um ein Vorhaben, das aus dem EIB-Darlehen „VW Antrieb RDI“ vom Februar 2009 finanziert wurde. Die Volkswagen AG sollte damit Motoren und Antriebsstrangkomponenten für Pkw und Nutzfahrzeuge entwickeln. Im OLAF-Bericht bezieht sich der Begriff „Abschalteinrichtung“ auf die hochentwickelte „Software von VW, mit der die Emissionsstandards für Luftschadstoffe, vor allem für Stickoxide (NOx) [....], umgangen werden sollten […] Durch die im EA 189-Motor verwendete ‚Abschalteinrichtung‘ wurde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfstandbetrieb befindet. Daraufhin wurden bestimmte Funktionen aktiviert beziehungsweise deaktiviert, um die Emissionsstandards im Test einzuhalten und im normalen Fahrbetrieb die volle Leistung erreichen zu können.“
Da das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Untersuchung des OLAF abgeschlossen ist und die Bank die Empfehlung des OLAF umgesetzt hat, kann sie die Zusammenfassung des OLAF-Berichts nun veröffentlichen.
Nach der OLAF-Untersuchung haben die EIB und die Volkswagen AG im Dezember 2018 eine Vereinbarung getroffen. Darin verpflichtete sich die Volkswagen AG freiwillig, zehn Millionen Euro für Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsprojekte in Europa bereitzustellen. Gemäß dieser Vereinbarung stellte die Europäische Investitionsbank zudem ihre Untersuchung ein, und die Volkswagen AG stimmte ihrerseits freiwillig zu, sich über einen Ausschlusszeitraum von 18 Monaten nicht an Projekten der Europäischen Investitionsbank zu beteiligen. Seit Oktober 2015 hat die Europäische Investitionsbank keine Darlehen mehr an die Volkswagen AG in Betracht gezogen.