- Europäische Investitionsbank und Europäische arbeiten unter der „Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe“ zusammen; EU-Zuschüsse von 1,5 Milliarden Euro werden mit Finanzierungen der EIB als primärem Durchführungspartner kombiniert
- Das neue Kombinationsinstrument mobilisiert zusätzliche Finanzierungen oder Eigenkapitalinvestitionen für Projekte und Unternehmen im Bereich der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und holt öffentliche Einrichtungen und private Geldgeber an Bord
Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission haben heute vereinbart, EU-Zuschüsse und langfristige EIB-Finanzierungen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu kombinieren. Die Vereinbarung ist Teil der „Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe“ und fällt unter das Kombinationsinstrument der Connecting-Europe-Fazilität (CEF) der EU für den Verkehrssektor. Bis Ende 2023 werden mehr als 1,5 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bereitgestellt, einschließlich elektrischer Schnellladestationen und Wasserstofftankstellen im TEN-V-Straßennetz. Neben der EIB können auch andere private und öffentliche Banken von der Fazilität profitieren.
EIB-Vizepräsident Kris Peeters, mit Aufsicht über Finanzierungen im Verkehrssektor: „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir mit unseren Partnern von der Europäischen Kommission europäischen Unternehmen und Projekten Hilfe anbieten bei der Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Diese Infrastruktur spielt eine Schlüsselrolle für das Ziel des europäischen Grünen Deals, die Verkehrsemissionen bis 2050 um 90 Prozent zu senken. Jeder Euro bewirkt ein Vielfaches, wenn er geschickt mit EU-Hilfen kombiniert wird und mehr private Investoren an Bord geholt werden. Letztlich beschleunigt dies die Entwicklung und Einführung von Verkehrsinnovationen und neuer, nachhaltiger Infrastruktur.“
Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr: „Die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe bringt uns unserem Ziel einen Schritt näher – eine Million Ladepunkte bis 2025, und 3,5 Millionen bis 2030. Dafür müssen jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro investiert werden. Die neue Infrastrukturfazilität ergänzt unser Finanzierungsangebot. Sie kombiniert Mittel aus dem EU-Haushalt, von institutionellen Investoren und privaten Geldgebern und erzielt so eine höhere Wirkung. Nun wollen wir gemeinsam mit Förderbanken Investitionen in die Verkehrswende anschieben. Deshalb begrüße ich die heutige Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank, unserem ersten Partner.“
Beantragung von Finanzierungen aus der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe
Am 16. September 2021 wurde auf der Website der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.
Für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe werden bis 2023 laufende Aufrufe durchgeführt, mit fünf Stichtagen für die Einreichung von Vorschlägen. Die CINEA bewertet die Vorschläge.
Am 14. Oktober 2021 fand eine Online-Informationsveranstaltung über die Infrastrukturfazilität statt. Die Aufzeichnung, Präsentationen und sonstige Unterlagen stehen hier zum Download bereit. Im Funding & Tender Portal sind häufig gestellte Fragen aufgeführt.
Wer entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen und EIB-Mitteln aus der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe?
Die Europäische Kommission verwaltet die Zuschusskomponente allein und direkt. Die EIB ist nicht in die Verwaltungs- oder Entscheidungsprozesse eingebunden.
Die Vorschläge werden von der Kommission/CINEA bewertet. Die Antragsteller erhalten spätestens sechs Monate nach Einreichungsfrist eine Entscheidung, die Zuschussvereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten unterzeichnet.
Während die Kommission über die Zuschüsse entscheidet, wendet die Bank bei der Genehmigung von Kofinanzierungen ihre eigenen Förderkriterien und Prüfungsverfahren an, so wie bei anderen Finanzierungen für alternative Kraftstoffe auch. Anträgen im Rahmen der Infrastrukturfazilität wird dieselbe Priorität eingeräumt wie anderen Finanzierungen der Bank. Die Zuschüsse der Infrastrukturfazilität stehen nur für Projekte zur Verfügung, für die EIB-Mittel genehmigt wurden. Die Zuschussvereinbarungen werden erst unterzeichnet, wenn die EIB-Verträge unterzeichnet wurden. Weitere Informationen zu den Finanzierungen der EIB finden Sie hier.