Ab dem 28. Juni 2007 wendet die EIB die Bestimmungen der Aarhus-Verordnung über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten an. Die Verordnung regelt die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Union.
Die EIB hat auf ihrer Website eine spezielle Rubrik Umweltinformationen eingerichtet, um der Öffentlichkeit leichteren Zugang zu den im Besitz der Bank befindlichen Umweltinformationen zu verschaffen.
Die Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen regelt und vereinfacht, wird zur Zeit überarbeitet, um sie an die einschlägigen Bestimmungen der Aarhus-Verordnung anzupassen. In Fällen, in denen umweltrelevante Bestimmungen der Veröffentlichungs- und Informationspolitik von denen der Aarhus-Verordnung abweichen, sind die Bestimmungen der Verordnung maßgebend. Eine überarbeitete Fassung der Veröffentlichungs- und Informationspolitik wird vor der Sommerpause zur Verfügung stehen.