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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und die EIB-Gruppe – die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds – haben am 7. Dezember 2021 eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet. Sie schaffen damit einen strukturierten Rahmen für eine effiziente Zusammenarbeit unter ihren jeweiligen Mandaten und Zuständigkeiten.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die relevanten Kriminalitätsbereiche im Rahmen des Mandats der EUStA, darunter insbesondere die in der PIF-Richtlinie vorgesehenen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Mit vereinten Kräften wollen die EUStA und die EIB-Gruppe Betrug, Korruption, Geldwäsche und andere Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union so effizient wie möglich bekämpfen und dabei Doppelarbeit vermeiden.

Zum vollständigen Text der Arbeitsvereinbarung.