Der Verwaltungsrat der EIB hat die neue Veröffentlichungs- und Informationspolitik am 28. März 2006 genehmigt. Das neue Grundsatzdokument ersetzt die bisherige "Erklärung über die Informationspolitik" der EIB und die "Bestimmungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Bank" von 2002.
Das Papier enthält die Grundsätze und Bestimmungen der Bank für die Veröffentlichung von Informationen. Die Veröffentlichungs- und Informationspolitik beruht auf dem Grundsatz der generellen Befürwortung einer Information der Öffentlichkeit und erläutert die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Auskunftswünschen.
Die Veröffentlichungs- und Informationspolitik war Gegenstand einer Befragung der Öffentlichkeit. Einzelheiten zur Durchführung des Befragungsprozesses und zur Berücksichtigung der von Anspruchs- und Interessengruppen eingereichten Beiträge wurden in einem "Bericht über die Befragung der Öffentlichkeit" zusammengestellt. Der Bericht stand 3 Monate lang auf der Website der EIB zur Verfügung und kann jetzt bei der Hauptabteilung Kommunikation und Information angefordert werden.
Für Anmerkungen und Fragen zur Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB wurde eine spezielle Mailbox eingerichtet (infopol@eib.org).