Die Tschechische Republik hatte mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 im gegenseitigen Einvernehmen mit der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik Herrn Miroslav Matej (stellvertretender Finanzminister Tschechiens) zur Bestellung als Mitglied des Prüfungsausschusses benannt. Er wird die Nachfolge von Herrn Joseph G. Galea antreten, die sein Amt niedergelegt hat.
Mit Schreiben vom 14. Januar 2013 wurde der Rat der Gouverneure gebeten, über die vorgeschlagene Bestellung abzustimmen.
Der Beschluss zur Bestellung von Herrn Miroslav Matej wurde am 28. Januar 2013 gefasst, dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Stimmenmehrheit im Rat der Gouverneure erreicht wurde.