Die EIB und die Afrikanische Entwicklungsbank haben einen neuen Verfahrensrahmen für die Auftragsvergabe vereinbart, um kofinanzierte Projekte im öffentlichen Sektor einfacher durchführen und überwachen zu können.
Der Rahmen enthält klare und einheitliche Regeln für eine ressourceneffiziente Beschaffung, die sich am Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe orientieren.
Er wird sich nicht nur positiv für die Projektträger und die Kunden beider Banken auswirken, sondern auch die Kohärenz und den Entwicklungseffekt gemeinsamer Kofinanzierungen verstärken. Beide Seiten sollen sich darauf verlassen können, dass die Institution, die zum federführenden Geldgeber bestimmt wird, auf die Einhaltung der vereinbarten Vergabeverfahren achtet. Damit wird vermieden, dass die EIB und die Afrikanische Entwicklungsbank bei einem gemeinsamen Projekt Regeln uneinheitlich oder ihre eigenen Regeln parallel anwenden. Die Initiative geht auf die Absichtserklärung zurück, die die EIB, die Afrikanische Entwicklungsbank und die Europäische Kommission 2005 unterzeichneten. Die Unterzeichner verpflichteten sich darin zur schrittweisen gegenseitigen Anerkennung von Grundsätzen und Verfahren.
Die EIB leitete erfolgreich die Arbeitsgruppe für gemeinsame Kofinanzierungsvereinbarungen bei der projektbezogenen Auftragsvergabe, die der Gruppe der Leiter des Bereichs Auftragsvergabe von multilateralen Entwicklungsbanken unterstand. Der erste Verfahrensrahmen der EIB für die Auftragsvergabe wurde 2015 mit der EBWE vereinbart. Die EIB war damit Vorreiterin für andere multilaterale Entwicklungsbanken, die mittlerweile ähnliche Vereinbarungen miteinander getroffen haben oder in Verhandlungen darüber stehen.