Am 17. Mai 2016 hat Volkswagen (VW) zwei EIB-Darlehen im Gesamtbetrag von 975 Millionen Euro vorfristig zurückgezahlt. VW machte damit von einem Recht Gebrauch, das in den Bedingungen und Modalitäten für diese Darlehen vertraglich vereinbart war. Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ändert oder beeinträchtigt in keiner Weise die Geschäftsbeziehungen der EIB mit VW.
Richtigstellung zu Presseberichten über EIB-Darlehen an Volkswagen
Die EIB dementiert alle Presseberichte, wonach die EIB angeblich an Volkswagen vergebene Darlehen zurückfordert, nachdem gegen den Autobauer Ermittlungen wegen der manipulierten Abgassoftware für Dieselmotoren eingeleitet wurden. Die Bank hat keine derartige Entscheidung getroffen. Wir überprüfen derzeit den Stand und die vertraglichen Aspekte unserer Darlehen an VW. Die Bank steht mit dem Unternehmen in Kontakt, um so schnell wie möglich festzustellen, ob Mittel aus EIB-Darlehen für die Entwicklung oder den Einsatz illegaler Software für Kraftwagen verwendet wurden. Entsprechend den Ergebnissen dieser Untersuchung wird die EIB eventuelle Maßnahmen, die sie in Bezug auf ihre VW-Darlehen ergreift, zu gegebener Zeit mitteilen.