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Instandsetzung der Gazela-Brücke

11 Januar 2011

Das Projekt

Das Projekt betrifft a) die Instandsetzung der Gazela-Brücke auf der quer durch die serbische Hauptstadt Belgrad verlaufenden Autobahn E70/E75, die Teil des gesamteuropäischen Verkehrskorridors X ist. Es umfasst außerdem b) die Sanierung und Modernisierung ihrer Zufahrtsstraßen mit einer Gesamtlänge von 24,2 km und c) den Bau bzw. die Modernisierung der Umgehungsstraße R251 zwischen Lestane und Zeleznik im Süden Belgrads mit einer Gesamtlänge von 17,3 km.

Dieses Projekt im Umfang von 77 Mio EUR wird größtenteils von der EIB, der EBWE, der Stadt Belgrad und dem Darlehensnehmer (dem öffentlichen Unternehmen „Serbische Straßen") finanziert. Die EIB beteiligt sich mit einem Darlehen von 33 Mio EUR.

Vorteile für Serbien

Der Verkehrssektor ist für die Entwicklung Serbiens von entscheidender Bedeutung. Aufgrund seiner geografischen Lage ist Serbien ein wichtiges Transitland für den Personen- und Güterverkehr, und gute Verkehrsverbindungen sind für die Entwicklung des Handels, der Industrie und des Fremdenverkehrs von großer Bedeutung.

Die Gazela-Brücke ist Teil des gesamteuropäischen Verkehrskorridors X (Salzburg-Ljubljana-Zagreb-Belgrad-Nis-Skopje-Veles-Thessaloniki) sowie der europäischen „E“-Verkehrswege E70 und E75. Daneben betrifft das Projekt die Süd-Ost-Achse, die zu den fünf Hauptverkehrsachsen für die Verbindung der Europäischen Union (EU) mit ihren Nachbarländern gehört. Diese Verkehrsachsen wurden in dem Bericht der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des früheren Kommissionsmitglieds Loyola de Palacio im November 2005 bestimmt.

Das Projekt wird die Nutzung der Brücke unter sicheren Bedingungen gewährleisten und die Verkehrsströme auf den Zufahrtsstraßen verbessern. Darüber hinaus wird es den Transitverkehr durch Belgrad und den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt verbessern.

Ein sozialer Aspekt: die unter der Gazela-Brücke lebenden Roma-Gemeinschaften

Das Projekt macht die Umsiedlung von Menschen erforderlich, die in einer informellen Siedlung unter der Gazela-Brücke leben. Die meisten dieser von den Auswirkungen des Projekts betroffenen Personen (Project Affected Persons - PAP) gehören der Volksgruppe der Roma an.

Laut einem Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates von 2008 ist „die Situation der Roma-Volksgruppe in Serbien sehr prekär. Die Roma leiden unter Vorurteilen, systematischer Diskriminierung, Marginalisierung und Ausgrenzung". Die serbische Regierung hat darauf hingewiesen, dass sie sich der Bedeutung der Probleme in Bezug auf die Roma-Volksgruppe bewusst ist, erhebliche und ernsthafte Verpflichtungen eingegangen ist und entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat, um diese Probleme zu lösen.

Seit Beginn der Projektprüfung im Jahr 2006 haben die EIB und die EBWE zusammen mit den zuständigen serbischen Behörden die Fragen der Umsiedlung erörtert und einen akzeptablen Aktionsplan für die Umsiedlung der vom Projekt betroffenen Bevölkerung, die unter der Brücke lebt, ausgearbeitet.

Beteiligung der EIB

Der Finanzierungsvertrag für das Darlehen der EIB zugunsten des Projekts zur Instandsetzung der Gazela-Brücke wurde im Juli 2007 unterzeichnet. Eine der in den Finanzierungsvertrag aufgenommenen Vorbedingungen für die erste Auszahlung ist die Ausarbeitung eines für die Bank zufriedenstellenden realistischen und durchführbaren Aktionsplans für die Umsiedlung.

Die Anforderungen der EIB für eine Zwangsumsiedlung umfassen die folgenden Ziele, die in einem Umsiedlungsaktionsplan aufgeführt und entsprechend umgesetzt werden sollten:

  • Vermeidung oder zumindest Minimierung der aufgrund des Projekts erforderlichen Umsiedlungen in allen möglichen Fällen durch alternative Projektplanungen;
  • Minderung negativer sozialer Auswirkungen, die aus dem Verlust von Vermögenswerten und/oder Einschränkungen bei der Geländenutzung resultieren, indem a) ungeachtet der Rechtmäßigkeit bestehender Landnutzungsvereinbarungen ein angemessener Ausgleich und/oder angemessene Lebensgestaltungsmöglichkeiten geschaffen werden, und b) sichergestellt wird, dass die Umsiedlungsmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Personen ergriffen und diese konsultiert, informiert und wirklich beteiligt werden.
  • Unterstützung von umgesiedelten Personen bei der Verbesserung ihres Lebensstandards oder zumindest bei der Wiederherstellung ihrer früheren Lebensbedingungen.
  • Zusätzliche Informationen über die Sozialstandards der EIB können den Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards (Statement of Environmental and Sozial Principles and Standards)  und dem Leitfaden für eine umwelt- und sozialverträgliche Finanzierungspraxis (EIB Environmental and Social Practices Handbook) entnommen werden.

Die Umsiedlung der unter der Brücke wohnenden und von den Auswirkungen des Projekts betroffenen Personen fand am 31. August 2009 statt. 114 Belgrader Einwohnern (Komponente A) wurden vorübergehend Behelfsunterkünfte in 5 neuen Siedlungen in Belgrad zugewiesen, und 53 nicht aus Belgrad stammende Familien (Komponente B) wurden zu ihren Herkunftskommunen zurückgebracht und dort überwiegend in ihre vorhandenen Wohnungen einquartiert. Die serbischen Behörden haben im Laufe der Zeit mehrere Vorschläge ausgearbeitet, wie die Umsiedlung der vom Projekt betroffenen Menschen gehandhabt werden könnte. Vor der Umsiedlung hatten jedoch die EIB und die EBWE endgültige Fassungen der vorgeschlagenen Umsiedlungsaktionspläne offiziell noch nicht genehmigt.

Dennoch haben die EIB und die EBWE den Prozess der Umsetzung der Komponenten des Umsiedlungsaktionsplans in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Belgrad und dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik überwacht. Die kontinuierliche Überwachung hat gezeigt, dass zwar zurzeit Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs zu Gesundheits- und Bildungsleistungen erzielt werden, die vom Projekt betroffenen Personen offizielle Dokumente erhalten und der Zugang zu Sozialleistungen verbessert wird, jedoch nach wie vor Lücken bei der dauerhaften Wohnraumversorgung und der Wiederherstellung der Lebensbedingungen bestehen.

Neue Vertragsbedingungen

Auf Bitte der serbischen Behörden und unter Berücksichtigung der Dringlichkeitslage, der Sorge um die öffentliche Sicherheit angesichts der raschen Verschlechterung des Zustands der Gazela-Brücke sowie der damit verbundenen sozioökonomischen Auswirkungen genehmigte der Verwaltungsrat der EIB am 11. März 2010 auf der Grundlage neuer vertraglicher Bedingungen die erste Auszahlung von 10 Mio EUR für das Projekt. Die am 20. Mai 2010 unterzeichnete diesbezügliche Vertragsänderung umfasste Aktionspläne für die Komponenten A und B, die die Stadt Belgrad und das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik bis zum 31. Dezember 2010 umsetzen müssen (siehe unten).

Die nachfolgenden Auszahlungen werden davon abhängig gemacht, ob die zwischen den serbischen Behörden und der EIB vereinbarte Umsiedlung vorgenommen wird. Dabei gilt als weitere Vertragsbedingung, dass das Darlehen zurückzuzahlen ist, wenn die in der folgenden Tabelle aufgeführten spezifischen Bedingungen bis zum Jahresende nicht erfüllt werden.

Die serbischen Behörden haben formal ihre Bereitschaft bestätigt, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die umgesiedelten Familien zu erfüllen und weiterhin mit der EIB und der EBWE zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.

Vereinbarte Maßnahmen und derzeitiger Stand

Bei der Umsiedlung der vom Projekt Gazela-Brücke betroffenen Personen handelt es sich um die erste Umsiedlung dieser Art in Serbien. Dabei wurde versucht, internationale Standards anzuwenden und komplexe Fragen betreffend die Staatsbürgerschaft und damit verbundene rechtliche Aspekte zu klären. Diese Maßnahmen haben in einigen Fällen zu einem verbesserten Zugang zu Basisinfrastruktur, Wohnraum und Sozialleistungen einschließlich Bildung geführt. In diesem Kontext war die Einschaltung der EIB und der EBWE von enormer Bedeutung.

In den nachstehenden Tabellen sind eine Reihe vereinbarter Maßnahmen, die im Hinblick auf eine Verbesserung der Umsiedlung der vom Projekt betroffenen Personen ergriffen werden sollen, sowie ihr aktueller Stand dargestellt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Komponente A: die Stadt Belgrad

 

Erforderliche Maßnahmen

Frist

Stand (10. Januar 2011)

1.

Überprüfung sämtlicher Wohnstätten in Belgrad, in die bisher unter der Gazela-Brücke lebende Menschen umgesiedelt worden sind:

(a)     Beurteilung der Wohnsituation vor dem Hintergrund der im Rahmen des Umsiedlungsaktionsplans eingegangenen Verpflichtungen;

(b)     Identifizierung inadäquater Wohnverhältnisse und erforderlicher Verbesserungen;

(c)     Identifizierung von Verbesserungen, die im Hinblick auf den Zugang zu Infrastruktur notwendig sind.

31. März 2010

Abgeschlossen

2.

Aufstellung eines Aktionsplans auf der Grundlage der Überprüfung. Mit der EIB abzustimmen.

Gemäß einem festgelegten Zeitplan.

Abgeschlossen

3.

Im Falle einer Mobilisierung von Mitteln durch die EIB/EBWE:

(a)     Festlegung – mit Unterstützung der beiden Institutionen – von Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Überwachung des Umsiedlungsaktionsplans durch den unabhängigen Projektmanager und die unabhängigen Berater.

(b)     Ernennung des unabhängigen Projektmanagers und der unabhängigen Berater, deren Aufgabe die Umsetzung und Überwachung des Umsiedlungsaktionsplans ist.

30. April 2010

30. Oktober 2010

 

(a) Abgeschlossen

 

 

(b) Abgeschlossen

4.

Im Falle einer Mobilisierung von Mitteln durch die EIB/EBWE:

(a)     Festlegung – mit Unterstützung der beiden Institutionen – des Aufgabenrahmens für einen unabhängigen Berater, der bei der Vorbereitung von Vorschlägen und den Planungen für die Entwicklung eines Recycling-Zentrums in Belgrad mitwirken soll, das Beschäftigungsmöglichkeiten für interessierte Personen, die vom Projekt betroffen sind, bieten würde.

(b)     Ernennung der unter Punkt (a) beschriebenen Berater.

30. Juni 2010

Dezember 2010

 

(a) Abgeschlossen

 (*)

 Weitere Maßnahmen verschoben, da IFI die Tragfähigkeit überprüfen

(b) Siehe (*) oben

5.

Entwicklung eines Plans für die Bereitstellung von Sozialwohnungen für interessierte Personen, die von dem Projekt betroffen sind:

(a) Zahl der für die nächsten 2-3 Jahre geplanten Sozialwohnungen; (b) von der Stadt vorgesehene Unterstützung bei Bewerbungen für Sozialwohnungen durch Personen, die von dem Projekt betroffen sind; (c) geplante Überwachung der Bereitstellung von Sozialwohnungen für Personen, die von dem Projekt betroffen sind; (d) vorläufiger Zeitplan für die Bereitstellung von Sozialwohnungen für diese Personen.

31. März 2010

Abgeschlossen

Komponente B: Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten

 

Erforderliche Maßnahmen

Frist

Stand (10. Januar 2010)

1.

Überprüfung der Wohnverhältnisse in Vranje, Bojnik und Leskovac.

31. März 2010

Abgeschlossen

2.

Vorrangige Maßnahme zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Vranje und Bojnik, um wenigstens die Mindeststandards beispielsweise gemäß der Definition der Gemeinde Leskovac zu erreichen.

30. April 2010

Im Wesentlichen abgeschlossen

3.

Schaffung von Infrastrukturen für die Wohngebäude, in denen die von dem Projekt betroffenen Personen untergebracht werden (Zufahrtsstraßen, Wasser- und Stromanschlüsse).

31. Mai 2010

(der Zeitplan für die Herstellung der Stromanschlüsse hängt vom Abschluss des Verfahrens zur Legalisierung der Liegenschaften ab)

Im Wesentlichen abgeschlossen

4.

Im Falle einer Mobilisierung von Mitteln durch die EIB/EBWE:

(a)     Festlegung – mit Unterstützung der beiden Institutionen – von Rahmenbedingungen für die Unterstützung des Ministeriums und der Kommunen, die den Umsiedlungsaktionsplan überwachen, durch den unabhängigen Projektmanager und die unabhängigen Berater.

(b)     Ernennung des unabhängigen Projektmanagers und der unabhängigen Berater, deren Aufgabe die Umsetzung und Überwachung des Umsiedlungsaktionsplans ist.

31. März 2010

31. August 2010

 

(a) Abgeschlossen

 

 

(b) Noch nicht abgeschlossen

5.

Planung von Beschäftigungsmöglichkeiten:

(a)     Ermittlung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur (ein Arbeitsplatz pro Familie bei Straßenbauprojekten im Verkehrskorridor X);

(b)     Ermittlung sonstiger Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmen und bei sonstigen Arbeitgebern;

(c)     Ermittlung geeigneter Aus- und Fortbildungsprogramme für die vom Projekt betroffenen Personen;

(d)     geplante Überwachung der ermittelten Beschäftigungs- und Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten durch das Ministerium; von den vom Projekt betroffenen Personen wahrgenommene Beschäftigungs- und Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.

30. Juni 2010

Im Wesentlichen abgeschlossen

Die Umsetzung der Umsiedlungsaktionspläne wird voraussichtlich bis Ende 2012 dauern.