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TARGET

Technische Hilfe für Regionen in der Energiewende

Was ist TARGET?

Was bietet TARGET?

Vom Antrag zur Genehmigung

Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Für eine Förderung unter TARGET kommen nur Akteure aus Kohle+-Regionen der EU im Sinne der EU-Initiative für Kohleregionen im Wandel infrage.

Antragsberechtigt sind regionale und lokale Behörden, öffentliche und private Projektträger und Energiegemeinschaften.

Welche Projekte kommen infrage?

TARGET fördert Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

Beispiele für förderfähige Projekte:

  • ein Betrieb, der an einem ehemaligen Bergbaustandort saubere Energie produziert
  • ein Fernwärmeunternehmen, das sein Verteilernetz aufrüstet und auf emissionsfreie Wärmequellen umstellt
  • eine Regionalbehörde, die für ihre kohleabhängigen Kommunen eine Pipeline mit Ökoenergie- oder Energieeffizienzprojekten aufbaut
  • eine Kohlestadt, die ein Programm zur Gebäudesanierung plant
  • eine Kommune, die eine Energiegemeinschaft initiieren will, um saubere Energie zu erzeugen und die Energiekosten der Haushalte zu senken.

Ouml;koenergieprojekte sind Investitionsvorhaben, die Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Die EIB definiert den Begriff „Energie aus erneuerbaren Quellen“ gemäß Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 als „Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas“. Infrage kommen auch Investitionen in Projekte, die Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen erzeugen und den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen der Richtlinie (EU) 2018/2021 und der Richtlinie (EU) 2009/30 entsprechen.

Energieeffizienzprojekte müssen die in den Energiefinanzierungsleitlinien der EIB dargelegten, regelmäßig aktualisierten Förderkriterien der EIB für solche Vorhaben erfüllen.

TARGET-Förderung beantragen

©Undrey/Shutterstock

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Finanzierung bekommen?

Über TARGET werden keine Finanzierungen vergeben. Die Hilfe wird von einem EIB-Expertenteam in Form von fachlicher Beratung zur Projektvorbereitung und ‑durchführung erbracht.

Wie werden die Projekte genehmigt?

Die Anträge werden vom EIB-Team auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Anschließend entscheidet die Generaldirektion Energie (GD Energie) über die TARGET-Förderung. Lesen Sie mehr dazu.

Gibt es eine Antragsfrist?

Nein. Interessenten können jederzeit einen Antrag einreichen.