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Was ist TARGET?

TARGET (Technical Assistance for Regions Undergoing a Green Energy Transition) ist eine gemeinsame Technische-Hilfe-Fazilität der Europäischen Kommission und der EIB. Sie hilft EU-Regionen, die stark von Steinkohle, Torf und Ölschiefer abhängen, Saubere-Energien- und Energieeffizienz-Projekte zu ermitteln und zu entwickeln, damit ein gerechter Übergang gelingt. Die Fazilität ergänzt vorhandene Mechanismen wie den Mechanismus für einen gerechten Übergang.

TARGET bietet kostenlose technische Unterstützung für nachhaltige Investitionen und heimische Arbeitsplätze nach dem Ende der fossilen Wirtschaft.

Was bietet TARGET?

TARGET hilft durch:

  • Unterstützung bei der Ermittlung und Vorbereitung von Projekten
  • Beratung, um potenzielle Projekte zur Reife zu führen
  • Beratung, um die Projektqualität zu verbessern und auf relevante EU-Ziele abzustimmen
  • Informationen über mögliche Finanzierungsquellen
  • Kapazitätsaufbau bei Empfängern
  • Vorbereitung von Projekten, damit sie für Hilfe aus anderen Initiativen und Programmen infrage kommen
  • Unterstützung von Behörden beim Aufbau von Projektpipelines

Erbracht werden die Leistungen von einem festen Team von EIB-Fachleuten, darunter Ökonominnen, Ingenieure, Beihilfeexpertinnen und Umweltspezialisten. Bei Bedarf können externe Dienstleister beauftragt werden, die unser Team unterstützen.

Vom Antrag zur Genehmigung

Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Für eine Förderung unter TARGET kommen nur Akteure aus Kohle+-Regionen der EU im Sinne der EU-Initiative für Kohleregionen im Wandel infrage.

Antragsberechtigt sind regionale und lokale Behörden, öffentliche und private Projektträger und Energiegemeinschaften.

Welche Projekte kommen infrage?

TARGET fördert Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

Beispiele für förderfähige Projekte:

  • ein Betrieb, der an einem ehemaligen Bergbaustandort saubere Energie produziert
  • ein Fernwärmeunternehmen, das sein Verteilernetz aufrüstet und auf emissionsfreie Wärmequellen umstellt
  • eine Regionalbehörde, die für ihre kohleabhängigen Kommunen eine Pipeline mit Ökoenergie- oder Energieeffizienzprojekten aufbaut
  • eine Kohlestadt, die ein Programm zur Gebäudesanierung plant
  • eine Kommune, die eine Energiegemeinschaft initiieren will, um saubere Energie zu erzeugen und die Energiekosten der Haushalte zu senken.

Ouml;koenergieprojekte sind Investitionsvorhaben, die Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Die EIB definiert den Begriff „Energie aus erneuerbaren Quellen“ gemäß Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 als „Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas“. Infrage kommen auch Investitionen in Projekte, die Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen erzeugen und den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen der Richtlinie (EU) 2018/2021 und der Richtlinie (EU) 2009/30 entsprechen.

Energieeffizienzprojekte müssen die in den Energiefinanzierungsleitlinien der EIB dargelegten, regelmäßig aktualisierten Förderkriterien der EIB für solche Vorhaben erfüllen.

TARGET-Förderung beantragen

Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an target@eib.org.

Da die EIB die Beratungsdienste erbringt, sollten Sie die Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten – Darlehen und sonstige Finanzierungen sowie Beratungsdienste der EIB lesen, bevor Sie das Formular abschicken.

Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, werden Sie über das Verfahren zur Projektauswahl und weitere Schritte informiert. Mit den erfolgreichen Antragstellerinnen und -stellern unterzeichnen wir eine Vereinbarung über Beratungsleistungen unter TARGET.

©Undrey/Shutterstock

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Finanzierung bekommen?

Über TARGET werden keine Finanzierungen vergeben. Die Hilfe wird von einem EIB-Expertenteam in Form von fachlicher Beratung zur Projektvorbereitung und ‑durchführung erbracht.

Wie werden die Projekte genehmigt?

Die Anträge werden vom EIB-Team auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Anschließend entscheidet die Generaldirektion Energie (GD Energie) über die TARGET-Förderung. Lesen Sie mehr dazu.

Gibt es eine Antragsfrist?

Nein. Interessenten können jederzeit einen Antrag einreichen.