Über die ARF für Griechenland
Die EIB hat eine Finanzierungsvereinbarung mit Griechenland geschlossen und daraufhin einen Fonds aufgesetzt, damit das ARF-Darlehen optimal in der Wirtschaft ankommt.
Endempfänger erhalten Kredite aus dem Fonds, die durch Gelder und bei Bedarf auch durch technische Hilfe aus der ARF ergänzt werden.
Die EIB verwaltet den Fonds nach ihren internen Leitlinien, Prozessen und Verfahren.
Die ARF für Griechenland stattet den Fonds mit bis zu fünf Milliarden Euro aus. Die wichtigsten Ziele:
- mehr Hilfe für privatwirtschaftliche Unternehmen, um die coronabedingte Investitionslücke zu schließen
- mehr Finanzierungen für Investitionen im Privatsektor
- ARF-Mittel gezielt einsetzen, um Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern
Die Investitionen können bis Ende 2026 erfolgen.
Welche Finanzierungen vergibt der Fonds?
Der Fonds vergibt Kredite. Alle Anträge auf EIB- und ARF-Mittel unterzieht die Bank ihrer internen Projektprüfung. Ein unabhängiger Prüfer beurteilt, ob die Vorhaben förderfähig sind und wie in den ARF-Vorschriften verlangt den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einhalten.
Die EIB kofinanziert die ausgewählten Projekte direkt. Diese Direktfinanzierung ist kein Bestandteil des Fonds.
Wer ist förderfähig?
- Private Unternehmen
- Öffentliche Unternehmen: Vor allem Unternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von bis zu 50 Prozent und – unabhängig vom staatlichen Anteil – Unternehmen, die Eigentümer oder Verwalter von Energienetzen sind, welche ein staatliches Monopol darstellen.
Der Fonds deckt ganz Griechenland ab.
Der Fonds fördert Investitionen, die unter die strategischen Säulen der Darlehenskomponente der ARF fallen:
- grüne Wende
- Digitalisierung
- Außenorientierung und Exporte
- Innovation und Forschung und Entwicklung (FuE)
- Investitionen in Größenvorteile
Was ist förderfähig?
Zu den förderfähigen Sektoren gehören nachhaltige Energieinfrastruktur, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Wasser, Abfallmanagement, Wettbewerbsfähigkeit und Außenorientierung, Gesundheit, wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, FuE und Innovation.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Projekt folgt dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH-Grundsatz)
- Das Projekt fällt unter mindestens eine strategische Säule
- Das Budget besteht aus förderfähigen Ausgaben
AFR-Finanzierungen müssen die Vorschriften über staatliche Beihilfen einhalten und einem unabhängigen Prüfer vorgelegt werden.
Ihr Weg zur Finanzierung
Interessenten sollten einen Finanzierungsantrag per E-Mail einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten (vgl. Artikel 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung):
- Name und Größe des Unternehmens
- Beschreibung des Projekts mit Angabe von Beginn und Abschluss
- Standort des Projekts
- Kosten des Projekts (die Investitionskosten sollten grundsätzlich 20 Millionen Euro übersteigen)
- ungefährer Betrag von ARF- und EIB-Finanzierung
Die Aufbau- und Resilienzfazilität in Griechenland
Der Coronaausbruch belastet Griechenlands Wirtschaftsaussichten. Seine wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind eklatant und bedürfen einer schnellen, koordinierten Antwort. Deshalb hat Griechenland einen nationalen Aufbau- und Resilienzplan erstellt. Er umfasst verschiedene Investitionen und Reformen auf nationaler Ebene, die über die ARF-Fazilität finanziert werden sollen, sowie zwischen den griechischen Behörden und der Europäischen Kommission abgestimmte Etappenziele und Zielwerte.