Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist eine Leitinitiative der EU mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern. Sie soll die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandfähiger und besser gerüstet für die Herausforderungen und Chancen des grünen und digitalen Wandels machen.
Wie bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung können die EU-Mitgliedstaaten über Finanzierungsinstrumente ARF-Mittel in förderfähige Projekte investieren. Mit der Umsetzung dieser Instrumente können sie die Europäische Investitionsbank beauftragen. Neben der Verwaltung der ARF-Mittel für die EU-Mitgliedstaaten kann die EIB weitere Finanzierungen und gezielte Beratung bereitstellen.
Welche Projekte werden unterstützt?
Förderfähige Projekte müssen in Einklang mit den sechs Hauptsäulen der ARF stehen. Mindestens 37 Prozent der ARF-Mittel müssen für die Klimawende und 20 Prozent für den digitalen Wandel eingesetzt werden.
Grüne Wende
Digitaler Wandel
Sozialer und territorialer Zusammenhalt
Intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum
Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz
Konzepte für die nächste Generation
Unser Angebot
Die EIB kann mit allen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, die ihre ARF-Mittel für Finanzierungsinstrumente verwenden möchten.
Den Endempfängern stehen folgende Finanzierungsinstrumente der EIB zur Verfügung:
- direkte Finanzierungen oder
- über Finanzintermediäre geleitete Mittel
Endempfänger können über Finanzintermediäre die folgende Unterstützung erhalten:
- Darlehen
- Garantien
- Quasi-Eigenkapital und/oder direktes Eigenkapital
Informieren Sie sich über die in Ihrem Land verfügbaren EIB-Finanzierungsinstrumente und prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts.
Neben den Finanzierungsinstrumenten können Endempfänger und Finanzintermediäre auch Gelder aus eigenen Mitteln der EIB erhalten, z. B. als Projektdarlehen an förderfähige öffentliche und private Projektträger oder in Form von Durchleitungsdarlehen an Finanzintermediäre.
Zu den in Betracht kommenden Finanzintermediären zählen öffentliche und private Banken, Finanzinstitute, Investitionsfonds (einschließlich Zweckgesellschaften), Fondsmanager oder andere Finanzintermediäre. Die ausgewählten Finanzintermediäre können aus dem festgelegten Instrument die folgenden Finanzierungen erhalten:
- Darlehen für Betriebskapital und förderfähige Investitionen von Endempfängern
- Garantien, um Rückzahlungsrisiken zu verringern
- Eigenkapital, hauptsächlich über Fonds, die das Wachstum von Unternehmen fördern
Interessierte Finanzintermediäre können über die laufenden Aufforderungen zur Interessenbekundung an dem Programm teilnehmen.
Neben den Finanzierungsinstrumenten können Endempfänger und Finanzintermediäre auch Gelder aus eigenen Mitteln der EIB erhalten, z. B. als Projektdarlehen an förderfähige öffentliche und private Projektträger oder in Form von Durchleitungsdarlehen an Finanzintermediäre.
ARF-Finanzierungsinstrumente in Ihrem Land
Die EIB verwaltet momentan drei ARF-Finanzierungsinstrumente:
- Griechenland
- Italien
- Rumänien
- Spanien