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Als Bank der EU fördert die EIB die Ziele der EU. Sie leistet dort Unterstützung, wo sie am meisten gebraucht wird. Dazu hilft sie bei der Projektvorbereitung und -durchführung und bietet Finanzierungskonditionen, die auf dem Markt so nicht erhältlich sind. Diesen Unterschied zwischen dem Angebot der EIB und den Marktalternativen bezeichnen wir als Zusätzlichkeit. Wir fördern Projekte mit Wirkung – für die Menschen und Unternehmen in der Europäischen Union, in ihrer Nachbarschaft und darüber hinaus.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir 2020 unseren Rahmen zur Messung von Zusätzlichkeit und Wirkung (AIM) eingeführt. Er löst das 3-Säulen-Bewertungssystem (3PA) für Projekte innerhalb der EU und den Rahmen für die Ergebnismessung (REM) für Projekte außerhalb der EU ab. Mit dem AIM verfügt die EIB über einen einheitlichen Ansatz für alle Produkte und Projektstandorte.

Der AIM-Ansatz stützt sich auf drei Säulen:

  • Warum – Die EIB soll ihre Ausrichtung auf die Ziele der EU sicherstellen und suboptimale Investitionsbedingungen infolge von Marktversagen aufgreifen.
  • Was – Die EIB soll diese suboptimalen Investitionsbedingungen verbessern und Volumen, Umfang, Struktur, Qualität und Zeitplan der Investitionen aktiv mitgestalten.
  • Wie – Die EIB soll Projekte finanziell und nicht finanziell unterstützen, ergänzend zu anderen Organisationen und Quellen.

Neben den drei Säulen nutzt die Bank entsprechende Ergebnisindikatoren.

Mit dem AIM-Rahmen wird bei allen EIB-finanzierten Projekten die Zusätzlichkeit und Wirkung der EIB gemessen.

Zu jedem EIB-Projekt gehört eine „Erklärung zu Zusätzlichkeit und Wirkung“, die bei der Unterzeichnung des Projekts veröffentlicht wird. Sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorliegen, und enthält eine zusammenfassende Begründung zur Beteiligung der EIB sowie die Hauptpunkte zu den drei Säulen. 

Der AIM hilft der Bank, ihrer Rechenschaftspflicht noch besser nachzukommen, und informiert Stakeholder über die Zusätzlichkeit und Wirkung.