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Was ist unter dem Begriff „Projekt" zu verstehen?

Hierbei handelt es sich um Investitionsvorhaben, für die ein Finanzierungsbeitrag der EIB beantragt wurde. Die Bank stellt eine ergänzende Finanzierungsquelle für große und kleine Investitionsvorhaben dar, die zur Erreichung der strategischen Ziele der EU in allen Wirtschaftsbereichen beitragen. Weitere Informationen sind den Ausführungen zur Projektprüfung zu entnehmen.

Welche Projekte werden in die Liste aufgenommen?

Gemäß der Transparenzpolitik der EIB enthält diese Liste alle Projekte im öffentlichen Sektor, diejenigen für die eine Ausschreibung im Amtsblatt veröffentlicht wurde und sämtliche Projekte im privaten Sektor mit Ausnahme derjenigen, für die der Projektträger aus legitimen Gründen um Vertraulichkeit gebeten hat. Die Liste wird entsprechend den Fortschritten bei der Identifizierung von Projekten und der anschließenden Prüfung aktualisiert.

In welchem Stadium des Projektzyklus werden die Projekte in die Liste aufgenommen?

Die Projekte werden vor ihrer Prüfung durch den Verwaltungsrat in die Liste aufgenommen. Der genaue Zeitpunkt (Datum des Eintrags) hängt vom Fortschritt der Projektprüfung (Projektstatus: „In Prüfung") ab.

Welche Projekte werden nicht aufgenommen?

Grundsätzlich werden alle Projekte in die Liste aufgenommen, sofern der Projektträger (oder gegebenenfalls ein anderer Geschäftspartner) nicht aus legitimen geschäftlichen Gründen um Vertraulichkeit bittet.

Welche Informationen werden nicht veröffentlicht?

Auf Wunsch des Projektträgers werden bestimmte Informationen wie z. B. Einzelheiten des Finanzierungsvertrags nicht veröffentlicht. Außerdem wird die Bank weder Angaben finanzieller Art über die Projektträger, Darlehensnehmer und mitfinanzierenden Institute noch ihre eigenen internen Analysen und Kommentare zu derartigen Angaben sowie zu industriellen Verfahren und Marktinformationen veröffentlichen.

Wann wird ein Projekt genehmigt?

Die Aufnahme eines Projekts in die Liste verpflichtet die Bank nicht zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens. Seine Genehmigung durch den Verwaltungsrat (Projektstatus: „Genehmigt") führt zur Gewährung eines Darlehens, nachdem ein Finanzierungsvertrag unterzeichnet wurde, dem eine technische Beschreibung des mitfinanzierten Vorhabens beigefügt ist. Auszahlungen werden im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung entprechend den Erfordernissen der Projektdurchführung und vorbehaltlich der Erfüllung aller vorab zu erfüllenden Bedingungen vorgenommen. Nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags (Projektstatus: „Unterzeichnet") wird das Projekt noch sechs Monate lang in der Liste geführt; es wird außerdem in die Liste der finanzierten Projekte aufgenommen.

Sind Änderungen der Projektangaben in der Liste möglich?

Vor Genehmigung durch den Verwaltungsrat und vor Unterzeichnung des Darlehens befindet sich das Projekt in der Prüfungs- und Verhandlungsphase, so dass die veröffentlichten Angaben lediglich der Information dienen. So handelt es sich z.B. bei den Angaben über den Finanzierungsbeitrag der EIB und die Gesamtkosten des Projekts um Schätzungen. Nur die Angaben zum Standort, zum jeweiligen Sektor und zum Projektstatus werden in den verschiedenen Stadien automatisch aktualisiert.

Haftungsausschluss zur Liste der Projekte, die mit Covid-19-Hilfen und aus dem Europäischen Garantiefonds unterstützt werden

Die Informationen der Liste der Projekte, die mit Covid-19-Hilfen und aus dem Europäischen Garantiefonds unterstützt werden, sind nicht Bestandteil der formellen Berichterstattung der EIB zur Antwort auf Covid-19 und unter dem Europäischen Garantiefonds. Sie sind daher als vorläufige, ungeprüfte Angaben zu verstehen. Die unterzeichneten Finanzierungen umfassen auch Projekte, bei denen nur ein Teil des genehmigten Gesamtbetrags bereits unterzeichnet wurde. Einige Projektinformationen werden zum Schutz berechtigter (d. h. geschäftlicher) Interessen gegebenenfalls nicht veröffentlicht.