Beschreibung
Am 23. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (nachfolgend die „Verordnung“) verabschiedet. Aufgrund dieser Tatsache genehmigte das Direktorium der Europäischen Investitionsbank am 20. Oktober 2020 die neuen „Datenschutzvorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1725“. Diese Vorschriften beziehen sich auf die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB), aber auch auf die Pflichten anderer wichtiger Stakeholder in der EIB (Datenverantwortliche und Auftragsverarbeiter) sowie die Rechte der betroffenen Personen.
Sie enthalten Bestimmungen zu allen neuen Elementen, die mit der Verordnung eingeführt wurden, insbesondere in Bezug auf Datenschutzfolgenabschätzungen, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Anforderungen an die Berücksichtigung des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie den Schutz der Rechte der betroffenen Personen.