Beschreibung
Die Bank ist durch Artikel 12 ihrer Satzung verpflichtet, die allgemein anerkannte Best Practice im Bankensektor anzuwenden. Dazu gehört, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften und Richtlinien für Banken einhält, im Einklang mit den von den zuständigen Leitungsorganen der EIB festgelegten Leitsätzen.
Der Prüfungsausschuss der EIB hat im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben zu prüfen, dass die Tätigkeit der EIB mit der für sie maßgeblichen Best Practice im Bankensektor im Einklang steht, und darüber an den Rat der Gouverneure der EIB zu berichten.
Um den Best-Practice-Rahmen der EIB klar abzustecken und festzuschreiben, hat der Rat der Gouverneure der EIB die auf dieser Seite abrufbaren Leitsätze der EIB für die Best Practice im Bankensektor genehmigt. In den Leitsätzen sind die allgemeinen Grundsätze und der allgemeine Anwendungsbereich der bankenspezifischen Vorschriften und Leitlinien festgelegt, die für die EIB als Best Practice im Bankensektor maßgeblich sind. Außerdem werden darin die Beurteilungskriterien zur Bestimmung der maßgeblichen Regeln festgelegt. Auch die Besonderheiten des Geschäftsmodells der EIB werden in Form allgemeiner Anpassungen berücksichtigt. Die Leitsätze werden regelmäßig durch die Leitungsorgane der EIB geprüft.