Beschreibung
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EG) 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, hat das Direktorium der Europäischen Investitionsbank am 10. September 2009 Durchführungsbestimmungen über den Datenschutzbeauftragten der Bank angenommen. Ziel dieser Durchführungsbestimmungen ist es, die Aufgaben und die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten, sowie die Rolle der für die Verarbeitung Verantwortliche und die Rechte der betroffenen Personen zu verdeutlichen.