Beschreibung
Am 21./22. Juli 2021 genehmigten die Verwaltungsräte des EIF und der EIB die Leitlinien der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Leitlinien ersetzen die bisherigen Regeln der Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von 2014.
Die Leitlinien enthalten die wichtigsten Grundsätze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF), die auf die Tätigkeit der EIB-Gruppe anwendbar sind. Sie stehen in Einklang mit dem aktuellen EU-Recht (Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU), mit der Best Practice im Bankensektor und mit den anwendbaren Marktstandards.
Personenbezogene Daten, die der EIB-Gruppe im Rahmen ihrer Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der entsprechenden Durchführungsverfahren übermittelt werden, werden gemäß Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 (Datenschutzverordnung) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet. Ausführliche Bestimmungen zur Anwendung der Datenschutzverordnung zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthalten die entsprechenden Datenschutzerklärungen der EIB und des EIF, die auf den jeweiligen Websites veröffentlicht sind. EIB: https://www.eib.org/en/privacy/aml-cft – EIF: https://www.eif.org/attachments/eif_data_protection_statement_financial_intermediaries_due_diligence_en.pdf
Die Leitlinien der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von GW/TF sollen verhindern, dass die EIB-Gruppe selbst oder ihre Leitungsorgane, Beschäftigten oder Vertragspartner mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht oder dafür missbraucht werden.