Diese Publikation ist veraltet. Hier geht es zur aktuellen Version.
Beschreibung
Die umfassenden Regeln der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden am 15. Juli 2014 genehmigt und zuletzt am 17. Januar 2018 überarbeitet. Sie sollten in Verbindung mit den anderen einschlägigen Verhaltenskodexen, Grundsätzen und Leitlinien der EIB-Gruppe gelesen werden.
Die Regeln enthalten die wichtigsten Grundsätze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auf die Tätigkeit der EIB-Gruppe anwendbar sind. Sie stehen in Einklang mit dem aktuellen EU-Recht (Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission), mit der Best Practice im Bankensektor und mit den entsprechenden Marktstandards.
Ab dem 11. Dezember 2018 gelten Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und den aufgehobenen Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission als Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG.
Die Regeln der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen verhindern, dass die EIB-Gruppe selbst oder ihre Leitungsorgane, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Vertragspartner mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen Straftaten in Verbindung gebracht oder dafür missbraucht werden.