Beschreibung
Die Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe gelten für das gesamte Personal der EIB-Gruppe und für alle anderen Personen, die für die EIB-Gruppe tätig sind. Dazu zählen auch Beraterinnen und Berater und sonstige Dienstleister, soweit ihre vertraglichen Vereinbarungen mit der EIB-Gruppe dies vorsehen. Die Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe definieren klare interne und externe Berichtswege, sie sichern Hinweisgebenden, die in gutem Glauben handeln, sowie Personen, die Hinweisgebende unterstützen und nahestehenden Personen der Hinweisgebenden (d. h. Verwandten, Partnerinnen/Partnern und Ehepartnerinnen/Ehepartnern, die in der EIB-Gruppe arbeiten) maximalen Schutz zu; außerdem räumen sie Hinweisgebenden Informationsrechte ein und verurteilen Vergeltungsmaßnahmen und Repressalien. Dadurch wird allen relevanten Personen ermöglicht, schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden.