Beschreibung
Die EIB-Gruppe geht konsequent gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor.
Die Leitlinien der EIB-Gruppe zu nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Jurisdiktionen mit mangelhafter Regulierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich (NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe) wurden 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) genehmigt. In den Leitlinien wurden sowohl der rechtliche und politische Rahmen der EU als auch Entwicklungen im Steuerbereich berücksichtigt.
Die NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe weisen unter anderem folgende wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen NCJ-Politik auf:
- Unter dem Begriff der betroffenen Aktivitäten werden nun auch Steuervermeidungspraktiken erfasst.
- Die Leitlinien enthalten ein Instrumentarium zur Bekämpfung der Steuervermeidung (Anhang 1), in dem die allgemeinen Erwartungen an Vertragspartner festgelegt sind. Außerdem werden darin verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die die Einrichtungen der EIB-Gruppe bei der Prüfung der Steuerintegrität dem jeweiligen Risiko entsprechend ergreifen können.
- Alle Verweise auf wichtige EU- und internationale Entwicklungen im Bereich Steuern und AML/CFT wurden aktualisiert, die Offenlegung steuerlicher Informationen wurde verbessert und die Terminologie modernisiert.
Die NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe ersetzen die bisherige NCJ-Politik der EIB vom 15. Dezember 2010 und das Addendum zur NCJ-Politik vom 13. März 2014.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Häufig gestellte Fragen.