Beschreibung
Die Ausschlusspolitik der EIB enthält die Vorgehensweisen und Verfahren, um Unternehmen und Einzelpersonen, die sich nachweislich rechtswidrig verhalten haben, während eines gewissen Zeitraums von EIB-finanzierten Projekten und anderen Aktivitäten der EIB auszuschließen. Mit der Ausschlusspolitik der EIB werden die in der Betrugsbekämpfungspolitik der EIB festgelegten Bestimmungen und Verbote durchgesetzt. Auf diese Weise können die finanziellen Interessen, die Integrität und der Ruf der Bank sowie der von ihr finanzierten Aktivitäten geschützt werden.
Diese Ausschlusspolitik wurde vom Verwaltungsrat der Bank am 11. Dezember 2017 genehmigt und tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung am 19. Februar 2018 in Kraft.