Beschreibung
Bis Ende des Jahres 2005, nach nur zweieinhalb Tätigkeitsjahren, hatte die Investitionsfazilität (IF) bereits Mittel in Höhe von 829 Mio EUR oder 41% ihrer usprünglichen Kapitalausstattung von 2 037 Mio EUR für 48 Projektfinanzierungen in 23 Ländern, die sich über die ganze AKP-Region verteilen, zugesagt. Von diesen 48 Projekten waren 13 regionale Operationen: Vier betrafen den gesamten AKP-Raum, sieben konzentrierten sich auf Afrika und bei zweien handelte es sich um gezielte Investitionen im Pazifikraum bzw. in der Karibik. Darüber hinaus wurden Finanzierungen in Höhe von insgesamt 301 Mio EUR genehmigt, jedoch noch nicht unterzeichnet.
Die im Laufe des Jahres 2005 unterzeichneten Verträge beliefen sich auf insgesamt 351 Mio EUR und betrafen die Finanzierung von 25 Projekten in 15 Ländern, wobei fünf Projekte eine regionale Ausrichtung hatten.
Die Auszahlungen im Gegenwert von insgesamt rund 211 Mio EUR entsprechen 25% der bislang unterzeichneten Verträge und 24 Projekten, von denen für sieben die Darlehen inzwischen in voller Höhe ausgezahlt wurden.
Die EIB hat ferner Zusagen über Finanzierungen aus eigenen Mitteln in Höhe von 219 Mio EUR für neun verschiedene Projekte abgegeben, von denen bis dato insgesamt knapp über 20 Mio EUR ausgezahlt wurden. Damit beträgt das Gesamtvolumen der von der Bank zugesagten und ausgezahlten Mittel im Rahmen des Abkommens von Cotonou 1 048 Mio EUR bzw. 232 Mio EUR.
Die IF ist ein Risiken tragendes Instrument, das zur Förderung der Entwicklung des privaten Sektors und von nach kaufmännischen Grundsätzen geführten öffentlichen Unternehmen in den 79 Ländern, die die Gruppe der AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik) bilden, sowie in den 20 Überseeischen Ländern und Gebieten eingerichtet wurde. Sie wurde im Rahmen des zwischen den AKP-Ländern und den damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossenen Abkommens von Cotonou und in Einklang mit dem Beschluss des Rates vom 27. November 2001 geschaffen. Sie wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet, die ein entsprechendes Mandat erhalten hat. Das Abkommen von Cotonou wurde am 23. Juni 2000 unterzeichnet und trat nach der Ratifizierung mit einer anfänglichen Kapitalausstattung aus Mitteln des 9. Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von 2,2 Mrd EUR am 1. April 2003 in Kraft.