Beschreibung
Die Operativen Verfahren für das Ausschlusskomitee der Bank werden gemäß der Ausschlusspolitik der Europäischen Investitionsbank festgelegt.Diese Verfahren bilden die Grundlage für die Tätigkeit des Ausschlusskomitees. Dessen Aufgabe ist es, im Zusammenhang mit der Schuld eines Antragsgegners und – sofern die Schuld erwiesen ist – in Einklang mit der Ausschlusspolitik der Bank auch hinsichtlich des Ausschlussbeschlusses Empfehlungen an das Direktorium der EIB abzugeben.
Die Operativen Verfahren traten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Ausschlusspolitik am 19. Februar 2018 in Kraft.